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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Eine Aufrechnung von bestandskräftigen Forderungen des SGB II-Leistungsträgers mit laufenden SGB II- Leistungen ist auch während eines laufenden Privatinsolvenzverfahrens des Leistungsempfängers möglich.
SG Braunschweig, Urteil vom 27.03.2018- S 44 AS 798/17
Leitsatz ( Juris )
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=0E285B45E30F7DC3BA80BC3D2B68053C.jp13?doc.id=JURE180005773&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Hinweis: zur Frage einer möglichen Aufrechnung während eines laufenden Insolvenzverfahrens wohl grundsätzlich zustimmend auch: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 06.02.2017 – L 11 AS 862/14 und Beschluss vom 31.07.2013 – L 11 AS 1371/10 B und SG Aurich, Urteil vom 09.02.2012 - S 35 AS 16/11
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2347/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=0E285B45E30F7DC3BA80BC3D2B68053C.jp13?doc.id=JURE180005773&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Hinweis: zur Frage einer möglichen Aufrechnung während eines laufenden Insolvenzverfahrens wohl grundsätzlich zustimmend auch: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 06.02.2017 – L 11 AS 862/14 und Beschluss vom 31.07.2013 – L 11 AS 1371/10 B und SG Aurich, Urteil vom 09.02.2012 - S 35 AS 16/11
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2347/
Willi S
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