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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Eine Aufrechnung von bestandskräftigen Forderungen des SGB II-Leistungsträgers mit laufenden SGB II- Leistungen ist auch während eines laufenden Privatinsolvenzverfahrens des Leistungsempfängers möglich.  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Mo 23 Apr 2018 - 11:52

SG Braunschweig, Urteil vom 27.03.2018- S 44 AS 798/17
Leitsatz ( Juris )
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=0E285B45E30F7DC3BA80BC3D2B68053C.jp13?doc.id=JURE180005773&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint
 
Hinweis: zur Frage einer möglichen Aufrechnung während eines laufenden Insolvenzverfahrens wohl grundsätzlich zustimmend auch: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 06.02.2017 – L 11 AS 862/14 und Beschluss vom 31.07.2013 – L 11 AS 1371/10 B und SG Aurich, Urteil vom 09.02.2012 - S 35 AS 16/11
 Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2347/
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