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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Voraussetzung für einen Auskunftsanspruch gegen den Unterhaltspflichtigen

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Voraussetzung für einen Auskunftsanspruch gegen den Unterhaltspflichtigen Empty Voraussetzung für einen Auskunftsanspruch gegen den Unterhaltspflichtigen

Beitrag von Willi Schartema Mo 1 Jun 2015 - 9:49

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.04.2015 - L 7 AS 634/13 - Die Revision wird zugelassen.



Leitsätze (Juris )
1. Der Übergang eines Anspruchs des § 33 SGB II ist Voraussetzung für einen Auskunftsanspruch gegen den Unterhaltspflichtigen.

2. Der Verwaltungsakt, mit dem der Auskunftsanspruch verfolgt wird, muss hinreichend bestimmt sein.



Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178109&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1841/

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