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Voraussetzung für einen Auskunftsanspruch gegen den Unterhaltspflichtigen
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.04.2015 - L 7 AS 634/13 - Die Revision wird zugelassen.
Leitsätze (Juris )
1. Der Übergang eines Anspruchs des § 33 SGB II ist Voraussetzung für einen Auskunftsanspruch gegen den Unterhaltspflichtigen.
2. Der Verwaltungsakt, mit dem der Auskunftsanspruch verfolgt wird, muss hinreichend bestimmt sein.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178109&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1841/
Willi S
Leitsätze (Juris )
1. Der Übergang eines Anspruchs des § 33 SGB II ist Voraussetzung für einen Auskunftsanspruch gegen den Unterhaltspflichtigen.
2. Der Verwaltungsakt, mit dem der Auskunftsanspruch verfolgt wird, muss hinreichend bestimmt sein.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178109&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1841/
Willi S
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