Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Anfechtungsklage gegen einen Minderungsbescheid  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Anfechtungsklage gegen einen Minderungsbescheid  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Anfechtungsklage gegen einen Minderungsbescheid  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Anfechtungsklage gegen einen Minderungsbescheid  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Anfechtungsklage gegen einen Minderungsbescheid  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Anfechtungsklage gegen einen Minderungsbescheid  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Anfechtungsklage gegen einen Minderungsbescheid  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Anfechtungsklage gegen einen Minderungsbescheid  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Anfechtungsklage gegen einen Minderungsbescheid  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Anfechtungsklage gegen einen Minderungsbescheid  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Anfechtungsklage gegen einen Minderungsbescheid

Nach unten

Anfechtungsklage gegen einen Minderungsbescheid  Empty Anfechtungsklage gegen einen Minderungsbescheid

Beitrag von Willi Schartema Mo 6 Okt 2014 - 12:06

Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28.08.2014 - L 11 AS 556/14 NZB



Leitsatz (Juris)
Reine Anfechtungsklage gegen einen Minderungsbescheid beinhaltet nicht zugleich eine allgemeine Leistungsklage aufgrund eines vorangegangenen, nicht gesondert aufgrund der Sanktion aufgehobenen Bewilligungsbescheides.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172704&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
 
1.5 Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.09.2014 - L 4 AS 373/14 B ER - rechtskräftig

Einstweiliger Rechtsschutz auf Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs 4 SGB II

Für die generelle Erforderlichkeit eines Umzuges des Antragstellers aus seinem ehemaligen ca. 10 qm großen Kinderzimmer in eine Wohnung spricht dabei sein Alter von über 25 Jahren und seine Lebenssituation, alle vierzehn Tage seine minderjährige Tochter am Wochenende zu beaufsichtigen und zu beherbergen (vgl. zur Auslegung des § 22 Abs. 5 SGB II: Beschluss des Senats vom 19. Mai 2014 - L 4 AS 169/14 B ER ).

Leitsätze (Autor)

1. Für die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes im Sinne einer Eilreglung zur Abwendung wesentlicher Nachteile gelten im Fall der begehrten Zusicherung zu einem Umzug besonders strenge Maßstäbe, die hier nicht erfüllt sind (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. April 2013, L 5 AS 427/13 B ER). Denn die begehrte (grundsätzlich) "vorläufige Zusicherung" ist für einen Leistungsberechtigten nur dann von Nutzen, wenn sie für die Beteiligten auf Dauer Bindungswirkung entfaltet. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn sie nicht nur vorläufig, sondern endgültig erteilt wird (vgl. LSG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 6. November 2012, Az.: L 25 AS 2712/12 B PKH).
 
2. Der sofortige Bezug der Dachgeschoßwohnung ist nicht eilbedürftig. Der Sachvortrag des Antragstellers zum angeblich angespannten Verhältnis zu seinen Eltern und der behauptete, ausgeübte Druck auf ihn, endlich auszuziehen, überzeugt bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung nicht. Sofern die Eltern eine anderweitige Vermietung der Dachgeschosswohnung beabsichtigen, führt dies nicht zu einer Eilbedürftigkeit der Angelegenheit, weil der Antragsteller in einem solchen Fall eine andere angemessene Wohnung anmieten könnte.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172430&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
 
Anmerkung: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.05.2014 - L 4 AS 169/14 B ER

Leitsatz ( NWB- Datenbank)

Es kann offenbleiben, ob die Altersgrenze des § 22 Abs 5 SGB II nur so auszulegen ist, dass unter 25-Jährige besondere Gründe für den Auszug aus dem elterlichen Haushalt benötigen, oder ob damit zugleich klargestellt ist, dass ab Erreichen dieser Altersgrenze keine zusätzlichen Gründe für einen Auszug aus der elterlichen Wohnung mehr vorliegen müssen (so LSG Mecklenburg-Vorpommern, B v 22. Juli 2008, L 10 B 203/08, juris). Der Umzug in eine angemessene Wohnung ist jedenfalls dann erforderlich, wenn der 28-Jährige zuvor im elterlichen Wohnhaus nur ein 9 m² großen Zimmer mit Schrägen zur Verfügung stand, und die beengten Wohnverhältnisse zu familiären Spannungen geführt hatten.
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1728/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Der Antragsteller wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen Verwaltungsakt, der eine Eingliederungsvereinbarung ersetzt, sowie gegen einen anschließend ergangenen Sanktions- und Aufhebungsbescheid ( hier alles rechtsmäßg )
» Ein Jobcenter wendet sich gegen eine Entscheidung des Sozialgerichtes, mit der dieses einen Bescheid, mit dem das JC ein Hausverbot gegen den Kläger ausgesprochen hat, aufgehoben hat ( hier 2. Instanz dem zustimmend )
» BVerfG: Beratungshilfe für einen Widerspruch Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung von Beratungshilfe für einen Widerspruch gegen die Kürzung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). BVerfG - 1 BvR 1517/08
» Voraussetzung für einen Auskunftsanspruch gegen den Unterhaltspflichtigen
» Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten