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OVG HH: Hamburger Gefahrengebiete für verfassungswidrig erklärt/Polizei kündigt Ignorierung des Urteils an
Es erinnern sich bestimmt noch viele: im Januar 2014 hatte die Hamburger Polizei St. Pauli und die Sternschanze über Nacht zum Gefahrengebiet erklärt. Neun Tage lang bestimmten polizeilicher Ausnahmezustand mit massiven Kontrollen, Inhaftierungen und Proteste den Alltag. Das Hamburgische OVG hat am 13. Mai 2015 geurteilt, dass die Einrichtung von Gefahrengebieten verfassungswidrig ist. In der fast zehnjährigen Historie der Hamburger Gefahrengebiete hat die Polizei mehr als 40 solcher Sonderzonen ausgerufen.
Außerdem sei es unzulässig, jemand aufgrund des Kriteriums "linkes Spektrum" zu kontrollieren.
Die Hamburger Polizei erklärt aber, das Urteil interessiere sie nicht, sie werde trotz festgestellter Verfassungswidrigkeit weiter Gefahrengebiete aufrecht erhalten:
http://www.abendblatt.de/hamburg/article205315991/Gefahrengebiete-bleiben-Polizei-in-Hamburg-trotzt-Urteil.html
Artikel zum Urteil: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/hamburg-gefahrengebiete-verstossen-gegen-die-verfassung-a-1033703.html
Dazu ein Faktencheck: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/faktencheck-zum-hamburger-gefahrengebiet-a-1033923.html
Justizpresseerklärung mit Urteil: http://justiz.hamburg.de/aktuelle-presseerklaerungen/4496244/pressemitteilung/
Fast beispielslos ist die Position der Polizei, sie kündigt die Ig
noranz des Urteils an, von Gewaltenteilung hat die HH’er Polizei noch nichts gehört, was muss jetzt kommen? Notwehr nach Art 20 GG, Einsatz der Bundeswehr gegen die HH’er Polizei?
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1836/
Willi S
Außerdem sei es unzulässig, jemand aufgrund des Kriteriums "linkes Spektrum" zu kontrollieren.
Die Hamburger Polizei erklärt aber, das Urteil interessiere sie nicht, sie werde trotz festgestellter Verfassungswidrigkeit weiter Gefahrengebiete aufrecht erhalten:
http://www.abendblatt.de/hamburg/article205315991/Gefahrengebiete-bleiben-Polizei-in-Hamburg-trotzt-Urteil.html
Artikel zum Urteil: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/hamburg-gefahrengebiete-verstossen-gegen-die-verfassung-a-1033703.html
Dazu ein Faktencheck: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/faktencheck-zum-hamburger-gefahrengebiet-a-1033923.html
Justizpresseerklärung mit Urteil: http://justiz.hamburg.de/aktuelle-presseerklaerungen/4496244/pressemitteilung/
Fast beispielslos ist die Position der Polizei, sie kündigt die Ig
noranz des Urteils an, von Gewaltenteilung hat die HH’er Polizei noch nichts gehört, was muss jetzt kommen? Notwehr nach Art 20 GG, Einsatz der Bundeswehr gegen die HH’er Polizei?
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1836/
Willi S
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