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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
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Die der Bedarfsgemeinschaft zugeflossenen 8000 Euro sind vollständig als Einkommen zu berücksichtigen. Trotz Schulden wird Erbe voll auf Hartz IV angerechnet.
BSG, Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 10/14 R
Leitsätze ( Autor )
1. Der Umstand, dass dieser Betrag auf ein Girokonto des Klägers eingezahlt wurde, das zu diesem Zeitpunkt mit circa 3000 Euro im Soll war, ändert an diesem Zufluss nichts; die Schuldentilgung war eine Form der Mittelverwendung (vgl schon BSG, Urteil v. 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R ).
2. Dieses zu berücksichtigende einmalige Einkommen von 8000 Euro war nach § 11 Abs 3 Satz 2, 3 SGB II auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2015&nr=13832
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1834/
Willi S
Leitsätze ( Autor )
1. Der Umstand, dass dieser Betrag auf ein Girokonto des Klägers eingezahlt wurde, das zu diesem Zeitpunkt mit circa 3000 Euro im Soll war, ändert an diesem Zufluss nichts; die Schuldentilgung war eine Form der Mittelverwendung (vgl schon BSG, Urteil v. 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R ).
2. Dieses zu berücksichtigende einmalige Einkommen von 8000 Euro war nach § 11 Abs 3 Satz 2, 3 SGB II auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2015&nr=13832
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1834/
Willi S
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