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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Rechtliche Behandlung von Einkünften aus einem freiwilligen sozialen Jahr im SGB II

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Rechtliche Behandlung von Einkünften aus einem freiwilligen sozialen Jahr im SGB II  Empty Rechtliche Behandlung von Einkünften aus einem freiwilligen sozialen Jahr im SGB II

Beitrag von Willi Schartema Di 14 Apr 2015 - 11:02

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11.03.2015, L 13 AS 10/14


Leitsatz (Juris)
Ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) stellt keine Erwerbstätigkeit dar; die Freibetragsregelung für Erwerbstätige (§ 11b Abs. 3 SGB II) findet auf Einkünfte, die im Rahmen eines FSJ erzielt werden, keine Anwendung.

Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=3235DCAC6F28C6D289B450EEC4A2B19E.jp14?doc.id=JURE150005900&st=null&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint


Anmerkung: ebenso im Ergebnis LSG NSB, Beschluss vom 4. Februar 2015 – L 15 AS 151/14 NZB und SG Reutlingen, Urteil vom 23. April 2012 - S 12 AS 2086/11

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1816/

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