Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Darlehenstilgungen aus einem Betriebsdarlehen sind nicht als einkommensmindernde Betriebsausgaben bei Selbständigen zu berücksichtigen.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Darlehenstilgungen aus einem Betriebsdarlehen sind nicht als einkommensmindernde Betriebsausgaben bei Selbständigen zu berücksichtigen.
SG Speyer, Urteil vom 24.02. 2015 - S 5 AS 1293/14 - unveröffentlicht
Leitsätze ( Autor)
1. Bei der Ermittlung des Einkommens aus dem Gewerbebetrieb können zwar die geleisteten Zinsen aus dem Betriebsdarlehen einkommensmindernd berücksichtigt werden, nicht jedoch die auf die Darlehen geleisteten Tilgungsraten. Diese Tilgungsleistungen dienen der Entschuldung und stellen damit einen Vermögenszuwachs dar. Die Leistungen nach dem SGB II sollen nicht der Vermögensbildung dienen ( BSG, Urt. v. 07.07.2011 - B 14 AS 79/10 R ).
2. Es ist somit das Einkommen zu berücksichtigen, das auch tatsächlich für den Lebensunterhalt
zur Verfügung steht. Das ist der tatsächliche Gewinn, der sich als Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben darstellt. Steuerliche Verlustvorträge, Abschreibungen usw. können hingegen nicht vom Einkommen abgesetzt werden (BT-Drs. 16712021). Somit können auch die von den Antragstellem geltend gemachten Abschreibungen nicht berücksichtigt werden.
3. Da das Kind der Antragsteller nicht im Rahmen des Verfahrens volljährig geworden ist, greift § 1629a BGB nicht ein ( vgl. BSG, Urt. v. 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R ).
Anmerkung: S. dazu Ermittlung und Anrechnung von Einkommen Selbständiger von RA Uwe Klerks in info also 2014, 51:
"Umgekehrt sind Rückzahlungen auf Darlehen jedoch als Ausgaben zu werten" - SG Lübeck, Beschluss vom 31.8.2011 - S 47 AS 748/11 AU - S. 7 unter Bezugnahme auf DA 11.30a. Dagegen SG Neubrandenburg, Urteil vom 17.1.2013 - S 14 AS 1754/08 Rn. 29 - juris mit dem Argument, die Kosten seien im konkreten Fall vermeidbar gewesen.
"Dagegen sind gem. DA 11.30a Zins- und Tilgungsbeträge in voller Höhe als Betriebsausgabe anzuerkennen, es sei denn, die Darlehen werden als nicht notwendig angesehen." - Vgl. SG Lübeck, Beschluss vom 31.8.2011 - S 47 AS 748/11 AU - S. 7; SG Neubrandenburg, Urteil vom 17.1.2013 - S 14 AS 1754/08 Rn. 29 - juris.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1804/
Willi S
Leitsätze ( Autor)
1. Bei der Ermittlung des Einkommens aus dem Gewerbebetrieb können zwar die geleisteten Zinsen aus dem Betriebsdarlehen einkommensmindernd berücksichtigt werden, nicht jedoch die auf die Darlehen geleisteten Tilgungsraten. Diese Tilgungsleistungen dienen der Entschuldung und stellen damit einen Vermögenszuwachs dar. Die Leistungen nach dem SGB II sollen nicht der Vermögensbildung dienen ( BSG, Urt. v. 07.07.2011 - B 14 AS 79/10 R ).
2. Es ist somit das Einkommen zu berücksichtigen, das auch tatsächlich für den Lebensunterhalt
zur Verfügung steht. Das ist der tatsächliche Gewinn, der sich als Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben darstellt. Steuerliche Verlustvorträge, Abschreibungen usw. können hingegen nicht vom Einkommen abgesetzt werden (BT-Drs. 16712021). Somit können auch die von den Antragstellem geltend gemachten Abschreibungen nicht berücksichtigt werden.
3. Da das Kind der Antragsteller nicht im Rahmen des Verfahrens volljährig geworden ist, greift § 1629a BGB nicht ein ( vgl. BSG, Urt. v. 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R ).
Anmerkung: S. dazu Ermittlung und Anrechnung von Einkommen Selbständiger von RA Uwe Klerks in info also 2014, 51:
"Umgekehrt sind Rückzahlungen auf Darlehen jedoch als Ausgaben zu werten" - SG Lübeck, Beschluss vom 31.8.2011 - S 47 AS 748/11 AU - S. 7 unter Bezugnahme auf DA 11.30a. Dagegen SG Neubrandenburg, Urteil vom 17.1.2013 - S 14 AS 1754/08 Rn. 29 - juris mit dem Argument, die Kosten seien im konkreten Fall vermeidbar gewesen.
"Dagegen sind gem. DA 11.30a Zins- und Tilgungsbeträge in voller Höhe als Betriebsausgabe anzuerkennen, es sei denn, die Darlehen werden als nicht notwendig angesehen." - Vgl. SG Lübeck, Beschluss vom 31.8.2011 - S 47 AS 748/11 AU - S. 7; SG Neubrandenburg, Urteil vom 17.1.2013 - S 14 AS 1754/08 Rn. 29 - juris.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1804/
Willi S
Ähnliche Themen
» Bei einem selbständigen Rechtsanwalt, der aufstockend Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezieht sind 1. Umsatzsteuerzahlungen als Einkommen 2. Aufwendungen für die Berufshaftpflichtversicherung als Absetzungsbetrag und nicht als
» Nebenkostenguthaben aus einem Mietverhältnis unterliegen einem Aufrechnungsverbot und sind gemäß § 22 Abs. 3 SGB II leistungsmindernd für die Unterkunftskosten zu berücksichtigen.
» Berufsbedingte Fahrradkosten sind als Betriebsausgabe bei einem selbstständigen Aufstocker nach dem SGB II zu berücksichtigen.
» Das Blindengeld gehört zu Zuwendungen, die einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II dienen gem. § 11 Abs. 3 Nr. 1b SGB II und ist somit nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
» Das SG Koblenz hat in einem Eilverfahren entscheiden, dass nach einem 15monatigem Aufenthalt Leistungen nach § 2 AsylbLG zu erbringen sind, auch wenn die Betroffenen (abgelehnte Asylantragstellende aus Serbien) nicht freiwillig ausreisen ("Das bloße
» Nebenkostenguthaben aus einem Mietverhältnis unterliegen einem Aufrechnungsverbot und sind gemäß § 22 Abs. 3 SGB II leistungsmindernd für die Unterkunftskosten zu berücksichtigen.
» Berufsbedingte Fahrradkosten sind als Betriebsausgabe bei einem selbstständigen Aufstocker nach dem SGB II zu berücksichtigen.
» Das Blindengeld gehört zu Zuwendungen, die einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II dienen gem. § 11 Abs. 3 Nr. 1b SGB II und ist somit nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
» Das SG Koblenz hat in einem Eilverfahren entscheiden, dass nach einem 15monatigem Aufenthalt Leistungen nach § 2 AsylbLG zu erbringen sind, auch wenn die Betroffenen (abgelehnte Asylantragstellende aus Serbien) nicht freiwillig ausreisen ("Das bloße
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema