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Ein französischer erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mit gewöhnlichem Aufenthalt im Bundesgebiet kann sich wegen des Kontakts zu seiner deutschen minderjährigen Tochter auf ein anderes Aufenthaltsrecht als gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II berufen,
da dieser Antragsteller sich im Inland nicht nur zur Arbeitsuche aufhält.
Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 25. Februar 2015 (Az.: S 6 AS 2176/15 ER):
Leitsätze Dr. Manfred Hammel
2. Es liegt bei diesem EU-Bürger noch ein weiterer Grund für ein Aufenthaltsrecht vor, nämlich aus familiären Gründen nach Art. 6 GG und § 28 AufenthG (Familiennachzug zu Deutschen), das aus dem wöchentlichen Kontakt zu seiner deutschen minderjährigen Tochter folgt. Hier muss auf die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern im Wege einer Einzelfallbetrachtung abgestellt werden.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1798/
Willi S
Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 25. Februar 2015 (Az.: S 6 AS 2176/15 ER):
Leitsätze Dr. Manfred Hammel
2. Es liegt bei diesem EU-Bürger noch ein weiterer Grund für ein Aufenthaltsrecht vor, nämlich aus familiären Gründen nach Art. 6 GG und § 28 AufenthG (Familiennachzug zu Deutschen), das aus dem wöchentlichen Kontakt zu seiner deutschen minderjährigen Tochter folgt. Hier muss auf die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern im Wege einer Einzelfallbetrachtung abgestellt werden.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1798/
Willi S
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