Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Keine Kostenübernahme für Sonderanfertigung einer Gleitsichtbrille mit zwei Prismengläsern für die Anbahnung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. schulischen Ausbildung aus dem Vermittlungsbudget durch das Jobcenter, wenn die die begehrte
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Keine Kostenübernahme für Sonderanfertigung einer Gleitsichtbrille mit zwei Prismengläsern für die Anbahnung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. schulischen Ausbildung aus dem Vermittlungsbudget durch das Jobcenter, wenn die die begehrte
Versorgung in die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung fällt.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.12.2014 - L 2 AS 407/14
Leitsätze (Autor)
1. Die begehrte Versorgung ist für die berufliche Eingliederung nicht notwendig. Sie dient auch nicht zur Förderung der Teilnahme am Arbeitsleben für behinderte Menschen.
2. Da die begehrte Gleitsichtbrille für die Benutzung im Nah- und Fernbereich lediglich dazu diene, den Wechsel zwischen einer Brille für den Nah- und einer Brille für den Fernbereich zu ersetzen, diene die Gleitsichtbrille zum Basisausgleich einer Behinderung für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und werde nicht speziell, anders als eine Arbeitsschutzbrille, für die Berufsausübung benötigt.
3. Die Anschaffung einer Gleitsichtbrille ist kein unabweisbarer Bedarf. Zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz genüge die Anschaffung von zwei Brillen, jeweils für den Nah- und Fernbereich.
4. Das gefundene Ergebnis steht auch im Einklang mit dem durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 (BVerfGE 125,175-260) und dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.07.2014 (1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12 und 1BvR 1691/13) vertiefend dargelegten verfassungsrechtlich garantierten Leistungsanspruch der Klägerin auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175019&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1774/
Willi S
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.12.2014 - L 2 AS 407/14
Leitsätze (Autor)
1. Die begehrte Versorgung ist für die berufliche Eingliederung nicht notwendig. Sie dient auch nicht zur Förderung der Teilnahme am Arbeitsleben für behinderte Menschen.
2. Da die begehrte Gleitsichtbrille für die Benutzung im Nah- und Fernbereich lediglich dazu diene, den Wechsel zwischen einer Brille für den Nah- und einer Brille für den Fernbereich zu ersetzen, diene die Gleitsichtbrille zum Basisausgleich einer Behinderung für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und werde nicht speziell, anders als eine Arbeitsschutzbrille, für die Berufsausübung benötigt.
3. Die Anschaffung einer Gleitsichtbrille ist kein unabweisbarer Bedarf. Zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz genüge die Anschaffung von zwei Brillen, jeweils für den Nah- und Fernbereich.
4. Das gefundene Ergebnis steht auch im Einklang mit dem durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 (BVerfGE 125,175-260) und dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.07.2014 (1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12 und 1BvR 1691/13) vertiefend dargelegten verfassungsrechtlich garantierten Leistungsanspruch der Klägerin auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175019&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1774/
Willi S
Ähnliche Themen
» Keine Übernahme der Nebenkostennachzahlung durch das Jobcenter! Denn eine Nebenkostenabrechnung ist nur dann geeignet, einen Nachzahlungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter zu begründen, wenn sie den formalen Voraussetzungen des § 259 Bürgerlic
» Arbeitslose können die Übernahme der Kosten für die Reparatur ihres Pkw s zur Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung aus dem Vermittlungsbudget beantragen. Der Begriff der Anbahnung, der sich auch in § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
» Antrag auf Hilfen bei der Anbahnung und Aufnahme einer Beschäftigung, § 45 SGB III n.F.
» Die verbliebene Ungewissheit einer Leistungsberechtigung des Vaters des Klägers rechtfertigt, anders als beim durch das Jobcenter verfügten Wegfall des Anspruchs auf Leistungen für Unterkunftsaufwendungen nach §§ 31 ff. SGB II, keine Abweichung vom
» Wenn Jobcenter Hartz IV Bezieher zur Frührente zwingen - Zwang zur Rente durch Jobcenter rechtswidrig
» Arbeitslose können die Übernahme der Kosten für die Reparatur ihres Pkw s zur Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung aus dem Vermittlungsbudget beantragen. Der Begriff der Anbahnung, der sich auch in § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
» Antrag auf Hilfen bei der Anbahnung und Aufnahme einer Beschäftigung, § 45 SGB III n.F.
» Die verbliebene Ungewissheit einer Leistungsberechtigung des Vaters des Klägers rechtfertigt, anders als beim durch das Jobcenter verfügten Wegfall des Anspruchs auf Leistungen für Unterkunftsaufwendungen nach §§ 31 ff. SGB II, keine Abweichung vom
» Wenn Jobcenter Hartz IV Bezieher zur Frührente zwingen - Zwang zur Rente durch Jobcenter rechtswidrig
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema