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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 19 Jan 2015 - 14:04

Aktuell liegt das Verfahren, das eine bundesweite Bedeutung für alle (potentiellen) BAföG-Bezieher_innen hat, der Berufungsinstanz in Kassel vor. Angestrebt wird eine Verfahrensaussetzung und Vorlage an das Bundesverfassungsgericht. Im Kern wird das Gesetz in folgenden Punkten für grundgesetzwidrig gehalten:
 
1) Die Berechnung der Höhe der Grundbedarfs (373 Euro für Hochschulstudierende auswärts wohnend) nach BAföG und
 
2) Die Pauschalierung und Deckelung der Unterkunftskosten ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Kosten und Verfügbarkeiten billigeren und adäquaten Wohnraums
 
werden als dem Sozialstaatsprinzip und dem Gleichbehandlungsgrundsatz unvereinbar angesehen.
 
weiterlesen: http://www.jenapolis.de/2015/01/14/konferenz-thueringer-studierendenschaften-unterstuetzt-bafoeg-klage/
 
Anmerkung: Vgl. dazu Verwaltungsgericht Mainz, Pressemitteilung vom 14.01.2015: Kein erhöhtes BAföG für bei den Eltern wohnenden Studierenden: http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/a0b/broker.jsp?uMen=a0bc3768-b0b2-11d4-a737-0050045687ab&uCon=a5040481-a707-ea41-004a-713677fe9e30&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042 



Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1773/

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