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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 27 Apr 2016 - 8:53

Dann möchte ich auf ein Schreiben das BMAS hinweisen, nachdem bei AsylbLG-Beziehern, anders als im SGB II/SGB XII kein Leistungsausschluss für im Grunde nach BAföG/BAB Berechtige besteht. Das ist insofern wichtig, den hier könnte nun eine Ausbildung betrieben werden. Rundmail von Claudius Voigt dazu: http://www.harald-thome.de/media/files/Claudius-Voigt-20.4.2016.pdf Das Schreiben vom  BMAS 26.02.16-gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Schreiben-BMAS-26.02.16-Leistungsgew-hrung-an-Studenten-nach-AsylbLG.pdf

Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2007/

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