Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Rentenantragstellung - Unbilligkeitsverordnung - Ermessensfehler  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Rentenantragstellung - Unbilligkeitsverordnung - Ermessensfehler  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Rentenantragstellung - Unbilligkeitsverordnung - Ermessensfehler  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Rentenantragstellung - Unbilligkeitsverordnung - Ermessensfehler  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Rentenantragstellung - Unbilligkeitsverordnung - Ermessensfehler  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Rentenantragstellung - Unbilligkeitsverordnung - Ermessensfehler  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Rentenantragstellung - Unbilligkeitsverordnung - Ermessensfehler  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Rentenantragstellung - Unbilligkeitsverordnung - Ermessensfehler  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Rentenantragstellung - Unbilligkeitsverordnung - Ermessensfehler  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Rentenantragstellung - Unbilligkeitsverordnung - Ermessensfehler  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Rentenantragstellung - Unbilligkeitsverordnung - Ermessensfehler

Nach unten

Rentenantragstellung - Unbilligkeitsverordnung - Ermessensfehler  Empty Rentenantragstellung - Unbilligkeitsverordnung - Ermessensfehler

Beitrag von Willi Schartema Mo 13 Okt 2014 - 11:44

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.06.2014 - L 31 AS 800/14 B ER, L 31 AS 801/14 B PKH - rechtskräftig



Aufschiebende Wirkung der Klage, denn die vom Grundsicherungsträger vorgenommene Ermessensausübung begegnet hinsichtlich der Stellung eines Rentenantrages gemäß § 12 a SGB II schwerwiegenden Bedenken.

Leitsätze (Autor)

Nach § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II können die Leistungsträger einen Antrag auf Leistungen eines anderen Trägers stellen sowie Rechtsbehelfe und Rechtsmittel einlegen, wenn der Leistungsberechtigte einen solchen Antrag trotz Aufforderung nicht selbst stellt. Auch die Aufforderung zur Stellung des Rentenantrags steht im Ermessen des Leistungsträgers.

2. Das Jobcenter gewährt der Antragstellerin die Kosten der Unterkunft nicht in Höhe der tatsächlichen, sondern lediglich in Höhe der angemessenen Kosten. Warum er dann im Rahmen der Ausübung seines Ermessens nicht die gewährten Unterkunftskosten, sondern nunmehr – zu Ungunsten der Antragstellerin – die tatsächlichen Unterkunftskosten berücksichtigt, hätte zumindest zu umfassenden Darlegungen Anlass gegeben, denn es ist nicht ersichtlich, aus welchen Gründen unterstellt werden sollte, dass die Antragstellerin als Rentenbezieherin plötzlich wieder einen Anspruch auf Gewährung der tatsächlichen und nicht bloß der angemessenen Kosten der Unterkunft haben sollte. Dem dürfte im SGB XII die – im Wesentlichen mit § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II, nach der vorliegend die Kosten der Unterkunft der Antragstellerin gemindert worden sind, identische – Vorschrift des § 35 Abs. 2 Satz 1 und 2 entgegenstehen.

3. Es kann im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes dahinstehen, ob es sich hierbei um einen weiteren Unbilligkeitsgrund hinsichtlich der Aufforderung eines Leistungsbeziehers zur Rentenantragstellung handelt, denn jedenfalls fehlt es an solchen Überlegungen des JC bei seinen im Bescheid angestellten Ermessenserwägungen. Diesen Aspekt hat er nicht nur nicht ausreichend, sondern gar nicht berücksichtigt.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172794&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1730/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten