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Ausbildungsgeld nach § 122 SGB III - Sozialleistung - Anwendung des Erwerbstätigenfreibetrags gemäß § 11b Abs. 2 SGB 2
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.09.2014 - L 2 AS 136/14 B - rechtskräftig
Leitsätze (Autor)
Gewährung von Prozesskostenhilfe, denn dem gewährten Ausbildungsgeld, obwohl es sich um eine Sozialleistung handelt, kann durchaus ein Bezug zu einer Erwerbstätigkeit zukommen, der die Anwendung des Erwerbstätigenfreibetrags rechtfertigt.
Der Erwerbstätigenfreibetrag ist für Einkommen aus einer erwerbsbezogenen Tätigkeit zu gewähren. Um derartiges Einkommen kann es sich jedoch beispielsweise auch bei einer Sozialleistung handeln, wenn sie anstelle des Arbeitsentgelts tritt (siehe Urteil des BSG vom 13.05.2009 zum Az. B 4 AS 29/08 R zum Insolvenzgeld).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172883&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1730/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Gewährung von Prozesskostenhilfe, denn dem gewährten Ausbildungsgeld, obwohl es sich um eine Sozialleistung handelt, kann durchaus ein Bezug zu einer Erwerbstätigkeit zukommen, der die Anwendung des Erwerbstätigenfreibetrags rechtfertigt.
Der Erwerbstätigenfreibetrag ist für Einkommen aus einer erwerbsbezogenen Tätigkeit zu gewähren. Um derartiges Einkommen kann es sich jedoch beispielsweise auch bei einer Sozialleistung handeln, wenn sie anstelle des Arbeitsentgelts tritt (siehe Urteil des BSG vom 13.05.2009 zum Az. B 4 AS 29/08 R zum Insolvenzgeld).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172883&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
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Willi S
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