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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 11 Aug 2014 - 9:15

Bundessozialgericht ausgeformten Anforderungen genügt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (so Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 18. Dezember 2013 – L 3 AS 1613/13 NZB; vgl. auch LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. September 2013 – L 19 AS 1304/13 NZB).

Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 02.04.2014 - L 4 AS 50/14 NZB - rechtskräftig

Leitsatz (Autor)


Quelle:   https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171518&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1703/

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