Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Behinderte Menschen mit Ausbildungsgeld sind von SGB II-Grundleistungen ausgeschlossen.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
Seite 1 von 1
Behinderte Menschen mit Ausbildungsgeld sind von SGB II-Grundleistungen ausgeschlossen.
BSG, Urteil vom 06.08.2014 - B 4 AS 55/13 R
Leitsätze (Autor)
Nach § 7 Abs. 5 S 1 SGB II aF haben Auszubildende, deren Ausbildung …. nach den §§ 60 bis 62 SGB III dem Grunde nach förderungsfähig ist, keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Dies gilt auch, wenn die BA die Ausbildung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte Menschen erbringt.
Nach ständiger Rechtsprechung des BSG kommt es für § 7 Abs. 5 S 1 SGB II allein auf die abstrakte Förderungsfähigkeit der Ausbildung nach den §§ 60 bis 62 SGB III an. Diese war hier gegeben.
Auch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des Leistungsausschlusses für Auszubildende ist es konsequent, ihn auf diejenigen zu erstrecken, denen Teilhabeleistungen erbracht werden. Insoweit gibt es keinen Unterschied zwischen nichtbehinderten und behinderten Menschen in einer dem Grunde nach förderungsfähigen Ausbildung.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13498
Anmerkung: vgl. zur Maßgeblichkeit der abstrakten Förderungsfähigkeit im Rahmen des § 7 Abs. 5 S. 1 SGB II BSG Urteil vom 28.03.2013 - B 4 AS 59/12 R, Rn. 20 m.w.N.).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1703/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Nach § 7 Abs. 5 S 1 SGB II aF haben Auszubildende, deren Ausbildung …. nach den §§ 60 bis 62 SGB III dem Grunde nach förderungsfähig ist, keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Dies gilt auch, wenn die BA die Ausbildung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte Menschen erbringt.
Nach ständiger Rechtsprechung des BSG kommt es für § 7 Abs. 5 S 1 SGB II allein auf die abstrakte Förderungsfähigkeit der Ausbildung nach den §§ 60 bis 62 SGB III an. Diese war hier gegeben.
Auch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des Leistungsausschlusses für Auszubildende ist es konsequent, ihn auf diejenigen zu erstrecken, denen Teilhabeleistungen erbracht werden. Insoweit gibt es keinen Unterschied zwischen nichtbehinderten und behinderten Menschen in einer dem Grunde nach förderungsfähigen Ausbildung.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13498
Anmerkung: vgl. zur Maßgeblichkeit der abstrakten Förderungsfähigkeit im Rahmen des § 7 Abs. 5 S. 1 SGB II BSG Urteil vom 28.03.2013 - B 4 AS 59/12 R, Rn. 20 m.w.N.).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1703/
Willi S
Ähnliche Themen
» Das einem in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigten Bedürftigen gewährte Ausbildungsgeld stellt ein Einkommen im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB XII dar.
» Ausbildungsgeld nach § 107 SGB III ist zwar keine zweckbestimmte Leistung im Sinne des § 83 Abs 1SGB XII , es bleibt jedoch zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung mit Beschäftigten im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen in voller Höhe
» Vom Leistungsausschluss erfasst sind behinderte ebenso wie nicht behinderte Menschen, die eine im Sinne des § 7 Abs 5 SGB II abstrakt förderungsfähige Ausbildung absolvieren. Zu diesen Ausbildungen gehört auch eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
» Zur Aufhebung der Gewährung von Eingliederungshilfe in Form der Betreuung im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen nach § 48 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 4 SGB X, wenn der behinderte Mensch wegen Erkrankung langfristig nicht
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - abstrakte Förderungsfähigkeit - behinderter Mensch - Bezug von Ausbildungsgeld nach § 104 SGB 3 aF - Zuschuss zu den ungedeckten Unterkunftskosten - Einkommensberücksichtigung -
» Ausbildungsgeld nach § 107 SGB III ist zwar keine zweckbestimmte Leistung im Sinne des § 83 Abs 1SGB XII , es bleibt jedoch zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung mit Beschäftigten im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen in voller Höhe
» Vom Leistungsausschluss erfasst sind behinderte ebenso wie nicht behinderte Menschen, die eine im Sinne des § 7 Abs 5 SGB II abstrakt förderungsfähige Ausbildung absolvieren. Zu diesen Ausbildungen gehört auch eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
» Zur Aufhebung der Gewährung von Eingliederungshilfe in Form der Betreuung im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen nach § 48 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 4 SGB X, wenn der behinderte Mensch wegen Erkrankung langfristig nicht
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - abstrakte Förderungsfähigkeit - behinderter Mensch - Bezug von Ausbildungsgeld nach § 104 SGB 3 aF - Zuschuss zu den ungedeckten Unterkunftskosten - Einkommensberücksichtigung -
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema