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Kein Anspruch auf mehr Geld fürs Kabelfernsehen
Das Landessozialgericht Halle hat entschieden: Empfänger von Hartz-IV-Leistungen bekommen kein zusätzliches Geld für Kabelfernsehen. Es sind allerdings auch Ausnahmen möglich.
weiterlesen: http://www.mz-web.de/halle-saalekreis/hartziv-kein-anspruch-auf-mehr-geld-fuers-kabelfernsehen,20640778,27912940.html
Anmerkung 1: Siehe dazu Das Urteil des LSG Halle vom 24.06.2014 Az.: L 4 AS 98/1 im Volltext: Tacheles Rechtsprechungsticker KW 29/2014 - Punkt 2.10 - Kosten für einen Kabelanschluss können nur dann den Unterkunftskosten zugeordnet werden, wenn die entsprechende Zahlungsverpflichtung mietvertraglich begründet worden ist.
Anmerkung 2: S. a. Landessozialgericht - Pressemitteilung Nr.: 007/2014 - (LSG LSA) Kabelgebühr wird nicht übernommen: http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=866414&identifier=9e0b6956bec47fb3d55b79e65e224605
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1692/
Willi S
weiterlesen: http://www.mz-web.de/halle-saalekreis/hartziv-kein-anspruch-auf-mehr-geld-fuers-kabelfernsehen,20640778,27912940.html
Anmerkung 1: Siehe dazu Das Urteil des LSG Halle vom 24.06.2014 Az.: L 4 AS 98/1 im Volltext: Tacheles Rechtsprechungsticker KW 29/2014 - Punkt 2.10 - Kosten für einen Kabelanschluss können nur dann den Unterkunftskosten zugeordnet werden, wenn die entsprechende Zahlungsverpflichtung mietvertraglich begründet worden ist.
Anmerkung 2: S. a. Landessozialgericht - Pressemitteilung Nr.: 007/2014 - (LSG LSA) Kabelgebühr wird nicht übernommen: http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=866414&identifier=9e0b6956bec47fb3d55b79e65e224605
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Willi S
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