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Geldstrafe bei Hartz IV-Empfänger OLG Braunschweig zu Geldstrafe bei Hartz-IV-Empfänger
OLG Braunschweig zu Geldstrafe bei Hartz-IV-Empfänger
Laut OLG Braunschweig zählen zum Nettoeinkommen bei Hartz IV-Empfängern auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung.
Ist im Rahmen der Festsetzung der Tagessatzhöhe einer Geldstrafe das Nettoeinkommen eines angeklagten Hartz IV Empfängers gem. § 40 II 2 StGB festzustellen, so sind neben dem Regelsatz auch weitere Sachbezüge zu berücksichtigen. Laut OLG Braunschweig ist die Tagessatzhöhe auch nicht allein deshalb herabzusetzen, weil der Angeklagte Leistungen nach SGB II bezieht. Denn der Hartz-IV-Regelbedarf deckt nicht allein das physische Existenzminimum, sondern im Umfang von 30% auch das soziokulturelle Existenzminimum, auf das im Gemeinwohlinteresse gegebenenfalls zugegriffen werden kann.
Praxishinweis: Im Einzelfall kann bei einkommensschwachen Personen eine Absenkung der Tagessatzhöhe geboten sein. Das OLG Braunschweig lehnt es aber ab, die Tagessatzhöhe grundsätzlich auf das Vierfache der Differenz zwischen unerlässlichem Lebensbedarf und Regelbedarf zuzüglich Sachleistungen zu begrenzen (so aber OLG Stuttgart, NJW 1994, 745).
OLG Braunschweig, Beschluss vom 19.5.2014 - 1 Ss 18/14 = BeckRS 2014, 10852 (Quelle: NJW-Spezial, Heft 13, 2014, 409)
OLG Braunschweig, Beschl. v. 19.05.2014 - 1 Ss 18/14: dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung
OLG Stuttgart, Beschl. v. 05.03.1993 - 2 Ss 60/93: dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung
LG Stuttgart, Beschl. v. 27.09.2007 - 7 Qs 95/07: dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung
OLG Köln, Beschl. v. 10.06.2011 - III-1 RVs 96/11 - 82 Ss 30/11: dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung
Anmerkung von Dr. Manfred Hammel in info also 2012, 54
Kurzform : http://www.soziales-netzwerk-bgs.de/49515631nx55919/allgemeines-zu-den-themen-hartz-iv-sgb-ii-sgb-i-sgb-xii-f169/olg-koeln-geldstrafe-tagessatzhoehe-bei-hartz-iv-t7938.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1689/
Willi S
Laut OLG Braunschweig zählen zum Nettoeinkommen bei Hartz IV-Empfängern auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung.
Ist im Rahmen der Festsetzung der Tagessatzhöhe einer Geldstrafe das Nettoeinkommen eines angeklagten Hartz IV Empfängers gem. § 40 II 2 StGB festzustellen, so sind neben dem Regelsatz auch weitere Sachbezüge zu berücksichtigen. Laut OLG Braunschweig ist die Tagessatzhöhe auch nicht allein deshalb herabzusetzen, weil der Angeklagte Leistungen nach SGB II bezieht. Denn der Hartz-IV-Regelbedarf deckt nicht allein das physische Existenzminimum, sondern im Umfang von 30% auch das soziokulturelle Existenzminimum, auf das im Gemeinwohlinteresse gegebenenfalls zugegriffen werden kann.
Praxishinweis: Im Einzelfall kann bei einkommensschwachen Personen eine Absenkung der Tagessatzhöhe geboten sein. Das OLG Braunschweig lehnt es aber ab, die Tagessatzhöhe grundsätzlich auf das Vierfache der Differenz zwischen unerlässlichem Lebensbedarf und Regelbedarf zuzüglich Sachleistungen zu begrenzen (so aber OLG Stuttgart, NJW 1994, 745).
OLG Braunschweig, Beschluss vom 19.5.2014 - 1 Ss 18/14 = BeckRS 2014, 10852 (Quelle: NJW-Spezial, Heft 13, 2014, 409)
OLG Braunschweig, Beschl. v. 19.05.2014 - 1 Ss 18/14: dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung
OLG Stuttgart, Beschl. v. 05.03.1993 - 2 Ss 60/93: dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung
LG Stuttgart, Beschl. v. 27.09.2007 - 7 Qs 95/07: dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung
OLG Köln, Beschl. v. 10.06.2011 - III-1 RVs 96/11 - 82 Ss 30/11: dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung
Anmerkung von Dr. Manfred Hammel in info also 2012, 54
Kurzform : http://www.soziales-netzwerk-bgs.de/49515631nx55919/allgemeines-zu-den-themen-hartz-iv-sgb-ii-sgb-i-sgb-xii-f169/olg-koeln-geldstrafe-tagessatzhoehe-bei-hartz-iv-t7938.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1689/
Willi S
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