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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 31 Jan 2017 - 8:52

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

http://www.refrago.de/Geldstrafe_bei_Hartz_IV_Kann_man_als_ALG-II-Empfaenger_auch_zu_einer_Geldstrafe_verurteilt_werden.frage461.html

Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2138/
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