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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Eine Anrechnung der bereits im Regelsatz berücksichtigten Haushaltsenergie auf die Kosten der Unterkunft ist im Recht der Sozialhilfe (SGB XII) anders als im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zulässig.  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Eine Anrechnung der bereits im Regelsatz berücksichtigten Haushaltsenergie auf die Kosten der Unterkunft ist im Recht der Sozialhilfe (SGB XII) anders als im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zulässig.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Di 15 Jul 2014 - 12:53

LSG Baden-Württemberg Urteile vom 27.5.2014 - L 2 SO 20/14 - und - L 2 SO 21/14 - Die Revision wird zugelassen.

Leitsätze (Juris)



2. Zu den Anforderungen an den Nachweis für einen erhöhten Kleiderbedarf.


Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170643&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1685/

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