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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Verfassungsfragen beim Mehrbedarf für werdende Mütter

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Verfassungsfragen beim Mehrbedarf für werdende Mütter Empty Verfassungsfragen beim Mehrbedarf für werdende Mütter

Beitrag von Willi Schartema Fr 22 Sep 2017 - 13:29

Anmerkung zu: BSG 14. Senat, Urteil vom 01.12.2016 - B 14 AS 21/15 R - Autor: Dr. Andy Groth, RiLSG

Leitsatz
Die Berechnung des Mehrbedarfs für werdende Mütter ausgehend von dem für die Schwangere persönlich maßgebenden Regelbedarf ist verfassungsgemäß.
Quelle: https://www.juris.de/jportal/portal/t/o9i/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSR000008317&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
 Quelle:         http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2248/
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