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Zur Geltendmachung eines Ersatzanspruches nach § 34 SGB II durch das Jobcenter wegen Umschulung
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.03.2014 - L 29 AS 814/11
Leitsätze (Autor)
Der Antragstellerin ist kein sozialwidriges Verhalten im Sinne von § 34 SGB II vorzuwerfen, denn ihre Entscheidung, die bisher ausgeübte Tätigkeit als Krankenpflegerin/Krankenschwester aufzugeben und eine Umschulung zur Logopädin zu beginnen, ist nachvollziehbar.
Zu berücksichtigen waren hier die gesundheitliche Situation (Herzrhythmusstörungen) der Klägerin unter Berücksichtigung der beruflichen Belastung als Krankenschwester (Hauspflegedienst) sowie dass die Klägerin als alleinerziehende Mutter einer damals 17-jährigen Tochter einen größeren Zuwendungsbedarf für diese und sich deshalb nicht mehr in der Lage zur Erbringung der geforderten erheblichen Überstunden und Wochenendarbeit sah.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168410&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1662/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Der Antragstellerin ist kein sozialwidriges Verhalten im Sinne von § 34 SGB II vorzuwerfen, denn ihre Entscheidung, die bisher ausgeübte Tätigkeit als Krankenpflegerin/Krankenschwester aufzugeben und eine Umschulung zur Logopädin zu beginnen, ist nachvollziehbar.
Zu berücksichtigen waren hier die gesundheitliche Situation (Herzrhythmusstörungen) der Klägerin unter Berücksichtigung der beruflichen Belastung als Krankenschwester (Hauspflegedienst) sowie dass die Klägerin als alleinerziehende Mutter einer damals 17-jährigen Tochter einen größeren Zuwendungsbedarf für diese und sich deshalb nicht mehr in der Lage zur Erbringung der geforderten erheblichen Überstunden und Wochenendarbeit sah.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168410&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1662/
Willi S
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