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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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SG Gießen: Agentur für Arbeit: Absehen von Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Einzelfall- Weihnachtsfeiertage

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SG Gießen: Agentur für Arbeit: Absehen von Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Einzelfall- Weihnachtsfeiertage    Empty SG Gießen: Agentur für Arbeit: Absehen von Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Einzelfall- Weihnachtsfeiertage

Beitrag von Willi Schartema Di 3 Jun 2014 - 15:55

Das SG Gießen hat entschieden, dass ein Arbeitsloser nicht immer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen muss, wenn er zu einem Termin krankheitsbedingt nicht erscheinen kann. In einem Fall wie hier hätte die Agentur für Arbeit ausnahmsweise einmal von ihren Weisungen abweichen und auf die bei einer Erkrankung sonst notwendige Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verzichten können, zumal bei dem Termin nur über die allgemeine berufliche Situation des Klägers hätte gesprochen werden sollen.
 
SG Gießen, Urt. v. 14.05.2014 - S 14 AL 112/12, veröffentlicht in Juris: http://www.juris.de/jportal/portal/t/bna/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA140501547&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1653/

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