Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Keine Gewährung von Krankenhilfe nach dem SGB XII als zuschussweise Leistung, wenn die Antragstellerin Eigentümerin einer Eigentumswohnung in Russland ist.  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Keine Gewährung von Krankenhilfe nach dem SGB XII als zuschussweise Leistung, wenn die Antragstellerin Eigentümerin einer Eigentumswohnung in Russland ist.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Keine Gewährung von Krankenhilfe nach dem SGB XII als zuschussweise Leistung, wenn die Antragstellerin Eigentümerin einer Eigentumswohnung in Russland ist.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Keine Gewährung von Krankenhilfe nach dem SGB XII als zuschussweise Leistung, wenn die Antragstellerin Eigentümerin einer Eigentumswohnung in Russland ist.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Keine Gewährung von Krankenhilfe nach dem SGB XII als zuschussweise Leistung, wenn die Antragstellerin Eigentümerin einer Eigentumswohnung in Russland ist.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Keine Gewährung von Krankenhilfe nach dem SGB XII als zuschussweise Leistung, wenn die Antragstellerin Eigentümerin einer Eigentumswohnung in Russland ist.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Keine Gewährung von Krankenhilfe nach dem SGB XII als zuschussweise Leistung, wenn die Antragstellerin Eigentümerin einer Eigentumswohnung in Russland ist.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Keine Gewährung von Krankenhilfe nach dem SGB XII als zuschussweise Leistung, wenn die Antragstellerin Eigentümerin einer Eigentumswohnung in Russland ist.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Keine Gewährung von Krankenhilfe nach dem SGB XII als zuschussweise Leistung, wenn die Antragstellerin Eigentümerin einer Eigentumswohnung in Russland ist.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Keine Gewährung von Krankenhilfe nach dem SGB XII als zuschussweise Leistung, wenn die Antragstellerin Eigentümerin einer Eigentumswohnung in Russland ist.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Keine Gewährung von Krankenhilfe nach dem SGB XII als zuschussweise Leistung, wenn die Antragstellerin Eigentümerin einer Eigentumswohnung in Russland ist.

Nach unten

Keine Gewährung von Krankenhilfe nach dem SGB XII als zuschussweise Leistung, wenn die Antragstellerin Eigentümerin einer Eigentumswohnung in Russland ist.  Empty Keine Gewährung von Krankenhilfe nach dem SGB XII als zuschussweise Leistung, wenn die Antragstellerin Eigentümerin einer Eigentumswohnung in Russland ist.

Beitrag von Willi Schartema Di 3 Jun 2014 - 15:12

Sozialgericht Detmold, Urteil vom 13.05.2014 - S 8 SO 133/12

Leitsätze (Autor)
Es ist nicht von einer Unverwertbarkeit der Eigentumswohnung auszugehen. Der Begriff der Verwertbarkeit erfordert eine rein wirtschaftliche Betrachtung unter Ausschluss von Gesichtspunkten der personellen Zuordnung von Vermögensgegenständen und insbesondere der Zumutbarkeit der Verwertung. Die Verwertbarkeit betrifft also allein die Frage, ob ein bestimmter Vermögensgegenstand überhaupt einen wirtschaftlichen Wert besitzt, den die nachfragende Person für sich einsetzen kann.

Die Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII sind daher darlehensweise zu gewähren.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169989&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1653/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Keine Gewährung von Prozesskostenhilfe - Mehrbedarf nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII - keine rückwirkende Gewährung trotz rückwirkender Feststellung des Merkzeichens G SGB XII
»  Selbst wenn es sich bei einer Zahlung von Mutterschaftsgeld nach § 24i SGB V um eine Leistung für zwei zurückliegende Monate gehandelt hat und wenn weitere entsprechende Zuwendungen nicht erfolgt sind, dann handelt es sich bei dieser Leistung um eine
» Die einstweilige Anordnung der Zahlung von Arbeitslosengeld kommt nicht in Betracht, wenn die Antragstellerin keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II und/oder nach dem SGB XII beantragt hat ?
» Die Sicherung der Unterkunft nach § 36 Abs. 1 S. 1 SGB XII setzt nicht die drohende Obdachlosigkeit voraus. Das Ermessen zur Gewährung eines Darlehens gem. § 36 Abs. 1 S. 1 SGB XII ist auf Null reduziert, wenn bei einer schwerst demenzerkrankten
» Ausbildungsgeld nach § 107 SGB III ist zwar keine zweckbestimmte Leistung im Sinne des § 83 Abs 1SGB XII , es bleibt jedoch zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung mit Beschäftigten im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen in voller Höhe

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten