Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Rechtsschutz im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II gibt es gegen eine Zwangsvollstreckung auch bei bestandskräftigem Erstattungs- und Rückforderungsbescheid.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Rechtsschutz im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II gibt es gegen eine Zwangsvollstreckung auch bei bestandskräftigem Erstattungs- und Rückforderungsbescheid.
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 29.04.2014 - L 7 AS 260/14 B ER
Leitsätze (Juris)
1. Rechtsschutz gibt es gegen eine Zwangsvollstreckung auch bei bestandskräftigem Bescheid.
2. Vollstreckungsbehörden für Bescheide nach dem SGB II sind die Hauptzollämter, § 40 Abs. 6 SGB II i.V.m. § 66 SGB X. Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Vollstreckungsbehörden erfolgt auf dem Finanzrechtsweg.
3. Vollstreckungsanordnungsbehörden sind im Bereich des SGB II das Jobcenter als Ausgangsbehörde oder nach entsprechender Aufgabenübertragung gemäß §§ 44 b, 44 c SGB II bezüglich des Forderungseinzugs die Bundesagentur für Arbeit. Rechtsschutz erfolgt auf dem Sozialrechtsweg.
4. Ein Antrag auf Erlass gemäß § 44 SGB II kann die Vollstreckung aus einem bestandskräftigen Rückforderungsbescheid vorläufig unzulässig machen.
5. Ein Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X kann die Vollstreckung aus einem bestandskräftigen
Bescheid vorläufig unzulässig machen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169767&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1653/
Willi S
Leitsätze (Juris)
1. Rechtsschutz gibt es gegen eine Zwangsvollstreckung auch bei bestandskräftigem Bescheid.
2. Vollstreckungsbehörden für Bescheide nach dem SGB II sind die Hauptzollämter, § 40 Abs. 6 SGB II i.V.m. § 66 SGB X. Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Vollstreckungsbehörden erfolgt auf dem Finanzrechtsweg.
3. Vollstreckungsanordnungsbehörden sind im Bereich des SGB II das Jobcenter als Ausgangsbehörde oder nach entsprechender Aufgabenübertragung gemäß §§ 44 b, 44 c SGB II bezüglich des Forderungseinzugs die Bundesagentur für Arbeit. Rechtsschutz erfolgt auf dem Sozialrechtsweg.
4. Ein Antrag auf Erlass gemäß § 44 SGB II kann die Vollstreckung aus einem bestandskräftigen Rückforderungsbescheid vorläufig unzulässig machen.
5. Ein Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X kann die Vollstreckung aus einem bestandskräftigen
Bescheid vorläufig unzulässig machen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169767&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1653/
Willi S
Ähnliche Themen
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweiliger Rechtsschutz - Leistungen für Bildung und Teilhabe - mehrtägige Klassenfahrt - schulrechtliche Bestimmungen des Landes Niedersachsen - Schulfahrt ins Ausland nach York/England
» Zum einstweiligen Rechtsschutz gegen eine Zuweisungsentscheidung nach § 16d SGB II ( ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zuweisungsbescheids).
» Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für eine arbeitsuchende Unionsbürgerin durch einstweiligen Rechtsschutz - Anordnungsgrund Kosten der Unterkunft - Abwarten der Räumungsklage ist unzumutbar
» Rechtsschutz gegen Kostensenkungsaufforderung vom 01.01.2013 für 01.01.2014 des Jobcenters besteht im Regelfall nicht. Dies gilt sowohl für das Hauptsacheverfahren als auch den einstweiligen Rechtsschutz
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Rentenantragstellung - Ermessen - vorläufiger Rechtsschutz
» Zum einstweiligen Rechtsschutz gegen eine Zuweisungsentscheidung nach § 16d SGB II ( ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zuweisungsbescheids).
» Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für eine arbeitsuchende Unionsbürgerin durch einstweiligen Rechtsschutz - Anordnungsgrund Kosten der Unterkunft - Abwarten der Räumungsklage ist unzumutbar
» Rechtsschutz gegen Kostensenkungsaufforderung vom 01.01.2013 für 01.01.2014 des Jobcenters besteht im Regelfall nicht. Dies gilt sowohl für das Hauptsacheverfahren als auch den einstweiligen Rechtsschutz
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Rentenantragstellung - Ermessen - vorläufiger Rechtsschutz
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema