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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Wenn die Familienkasse bei einem Hartz-IV-Empfänger Kindergeld zurückfordert, muss dieser Betrag unter Umständen nicht bezahlt werden.
FG Düsseldorf, Urt. v. 06.03.2014 - 16 K 3046/13 AO
Von daher sollten Hartz IV Empfänger vor allem bei einer unerwarteten Rückforderung von Kindergeld einen Billigkeitsantrag stellen und sich eine pauschale Ablehnung durch die Familienkasse nicht gefallen lassen.
Quelle: http://www.juraforum.de/recht-gesetz/hartz-iv-empfaenger-kindergeld-rueckzahlung-muss-eventuell-erlassen-werden-479579
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1635/
Willi S
Von daher sollten Hartz IV Empfänger vor allem bei einer unerwarteten Rückforderung von Kindergeld einen Billigkeitsantrag stellen und sich eine pauschale Ablehnung durch die Familienkasse nicht gefallen lassen.
Quelle: http://www.juraforum.de/recht-gesetz/hartz-iv-empfaenger-kindergeld-rueckzahlung-muss-eventuell-erlassen-werden-479579
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1635/
Willi S
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