Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Kleinreparaturkosten in Höhe von 73,45 Euro( für einen Spülkasten) sind nicht vom Leistungsträger des SGB II als Unterkunftskosten zu übernehmen. EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Kleinreparaturkosten in Höhe von 73,45 Euro( für einen Spülkasten) sind nicht vom Leistungsträger des SGB II als Unterkunftskosten zu übernehmen. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Kleinreparaturkosten in Höhe von 73,45 Euro( für einen Spülkasten) sind nicht vom Leistungsträger des SGB II als Unterkunftskosten zu übernehmen. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Kleinreparaturkosten in Höhe von 73,45 Euro( für einen Spülkasten) sind nicht vom Leistungsträger des SGB II als Unterkunftskosten zu übernehmen. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Kleinreparaturkosten in Höhe von 73,45 Euro( für einen Spülkasten) sind nicht vom Leistungsträger des SGB II als Unterkunftskosten zu übernehmen. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Kleinreparaturkosten in Höhe von 73,45 Euro( für einen Spülkasten) sind nicht vom Leistungsträger des SGB II als Unterkunftskosten zu übernehmen. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Kleinreparaturkosten in Höhe von 73,45 Euro( für einen Spülkasten) sind nicht vom Leistungsträger des SGB II als Unterkunftskosten zu übernehmen. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Kleinreparaturkosten in Höhe von 73,45 Euro( für einen Spülkasten) sind nicht vom Leistungsträger des SGB II als Unterkunftskosten zu übernehmen. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Kleinreparaturkosten in Höhe von 73,45 Euro( für einen Spülkasten) sind nicht vom Leistungsträger des SGB II als Unterkunftskosten zu übernehmen. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Kleinreparaturkosten in Höhe von 73,45 Euro( für einen Spülkasten) sind nicht vom Leistungsträger des SGB II als Unterkunftskosten zu übernehmen. EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Kleinreparaturkosten in Höhe von 73,45 Euro( für einen Spülkasten) sind nicht vom Leistungsträger des SGB II als Unterkunftskosten zu übernehmen.

Nach unten

Kleinreparaturkosten in Höhe von 73,45 Euro( für einen Spülkasten) sind nicht vom Leistungsträger des SGB II als Unterkunftskosten zu übernehmen. Empty Kleinreparaturkosten in Höhe von 73,45 Euro( für einen Spülkasten) sind nicht vom Leistungsträger des SGB II als Unterkunftskosten zu übernehmen.

Beitrag von Willi Schartema Mo 28 Apr 2014 - 7:40

Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 03.04.2014 - L 7 AS 536/11 NZB


Leitsätze (Autor)
Im Rahmen der Instandhaltung anfallende Kleinreparaturen gehören nicht zu den Kosten der Unterkunft, zumal das BSG in einer weiteren Entscheidung (Urteil vom 16.12.2008 – B 4 AS 49/07 R) nochmals in Abgrenzung zu Kosten einer Einzugsrenovierung ausdrücklich festgehalten hat, dass Kosten für "Reparatur und Instandhaltung der Wohnung" in dem Regelsatz enthalten sind.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169172&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Anmerkung: Gleicher Auffassung - BSG, Urteil vom 19.03.2008 – B 11b AS 31/06 R -  Aufwendungen für auf den Mieter abgewälzte Kleinreparaturen sind in der Regelleistung enthalten.
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1625/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Straßenausbaubeiträge sind vom Leistungsträger grundsätzlich zu übernehmen, soweit sie angemessen sind.
» Die Kosten für die Neubeschaffung eines Reisepasses sind grundsätzlich als Zuschuss oder als Darlehen gemäß § 73 SGB XII zu übernehmen, weil in der Regelleistung nur die Kosten für einen Personalausweis enthalten sind.
» Stadt Dortmund hat kein schlüssiges Konzept ( 2016).Die Kosten der Unterkunft sind jedoch nicht völlig unbegrenzt zu übernehmen, sondern nur bis zur Höhe der Tabellenwerte zum Wohngeldgesetz (WoGG) in der jeweils maßgeblichen Fassung, auf die ein
» LSG Bayern: Eine mehrfache Berücksichtigung des Grundfreibetrages in Höhe von 100 Euro innerhalb eines Monats und ein Abweichen zum Zuflussprinzip sind nicht geboten bei Zufluss von zwei Arbeitsentgelten innerhalb eines Kalendermonats
» 1 €uroJobs mit 30 Std. wöchentlich nicht zulässig Hartz IV: Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs) mit 30 Stunden wöchentlich sind nicht zulässig Das Landessozialgericht Bayern erachtet so genannte Arbeitsgelegenheiten (also "Ein-Euro-Jobs" als nicht zuläss

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten