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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Griechische Staatsbürgerin hat Anspruch auf ALG II im Rahmen der Folgenabwägung - Familienzusammenführung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Griechische Staatsbürgerin hat Anspruch auf ALG II im Rahmen der Folgenabwägung - Familienzusammenführung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

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Griechische Staatsbürgerin hat Anspruch auf ALG II im Rahmen der Folgenabwägung - Familienzusammenführung

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Beitrag von Willi Schartema Sa 26 Apr 2014 - 7:16

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.03.2014 - L 7 AS 326/14 B ER - rechtskräftig

Leitsätze (Autor)
Bei der Antragstellerin handelt es sich um ein Aufenthaltsrecht aus familiären Gründen, das aus dem Zusammenleben der Partner mit einem gemeinsamen Kind folgt. Diese Personengruppe bildet eine Familie i.S. des Art. 6 GG und der §§ 27 Abs. 1, 28 Abs. 1, 29 und 32 AufenthG und kann sich auch auf den Schutz aus Art. 8 der Konvention des Europarates zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (MRK) berufen (so im Ergebnis BSG, Urteil vom 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R, das im Zusammenhang mit § 7 Abs. 1 S 2 Nr. 2 SGB II bereits einen vorgeburtlichen Schutz bejaht hat ).

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168880&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=[url]
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1623/
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