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Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes schlüssiges Konzept - Ausfall der Erkenntnismöglichkeiten - Anwendung der Wohngeldtabelle - Sicherheitszuschlag in Höhe von 10 % angemessen
BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R
Leitsätze (Autor)
Im Fall eines Erkenntnisausfalls sind grundsätzlich die tatsächlichen Aufwendungen zu übernehmen. Diese werden jedoch im Rahmen der allgemeinen Angemessenheitsprüfung durch die Tabellenwerte der Wohngeldtabelle gedeckelt.
Hierbei ist nach der Rspr. zu der bis zum 31.12.2008 geltenden Regelung in § 8 WoGG auf den jeweiligen Höchstbetrag der Tabelle zurückzugreifen und ein Sicherheitszuschlag in Höhe von 10 % einzubeziehen. Diese Einbeziehung des Sicherheitszuschlages hat auch im Fall der Heranziehung von § 12 WoGG zu erfolgen (st.Rspr., vgl zuletzt BSG Urteil vom 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R).
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2013&nr=13352&pos=18&anz=244
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1564/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Im Fall eines Erkenntnisausfalls sind grundsätzlich die tatsächlichen Aufwendungen zu übernehmen. Diese werden jedoch im Rahmen der allgemeinen Angemessenheitsprüfung durch die Tabellenwerte der Wohngeldtabelle gedeckelt.
Hierbei ist nach der Rspr. zu der bis zum 31.12.2008 geltenden Regelung in § 8 WoGG auf den jeweiligen Höchstbetrag der Tabelle zurückzugreifen und ein Sicherheitszuschlag in Höhe von 10 % einzubeziehen. Diese Einbeziehung des Sicherheitszuschlages hat auch im Fall der Heranziehung von § 12 WoGG zu erfolgen (st.Rspr., vgl zuletzt BSG Urteil vom 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R).
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2013&nr=13352&pos=18&anz=244
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1564/
Willi S
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