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Vorschusszahlung nach § 25 SGB II - Absetzung der Versicherungspauschale in Höhe von 30 Euro
Sozialgericht Magdeburg vom 24.01.2014 - S 19 AS 3302/10 -
Leitsätze (RA Michael Loewy )
Bei der Vorschusszahlung nach § 25 SGB II durch den Grundsicherungsträger handelt es sich nicht um eine originäre Leistung von Arbeitslosengeld II, sondern vielmehr um die Leistung von Übergangsgeldes für den Rentenversicherungsträger, so dass die Vorschusszahlung um die Versicherungspauschale in Höhe von 30 € sowie um die Kosten der Kraftfahrzeugversicherung zu bereinigen ist. Denn im Hinblick auf die Leistungsberechtigten erfolgt die Leistung anders, als es sich zunächst aus dem Wortlaut des § 25 SGB II ergibt, nicht als Vorschuss, sondern endgültig nach Grund und Höhe. [noch nicht rechtskräftig]
Quelle und Volltext hier: http://anwaltskanzlei-loewy.de/urteile/
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2258
Willi S
Leitsätze (RA Michael Loewy )
Bei der Vorschusszahlung nach § 25 SGB II durch den Grundsicherungsträger handelt es sich nicht um eine originäre Leistung von Arbeitslosengeld II, sondern vielmehr um die Leistung von Übergangsgeldes für den Rentenversicherungsträger, so dass die Vorschusszahlung um die Versicherungspauschale in Höhe von 30 € sowie um die Kosten der Kraftfahrzeugversicherung zu bereinigen ist. Denn im Hinblick auf die Leistungsberechtigten erfolgt die Leistung anders, als es sich zunächst aus dem Wortlaut des § 25 SGB II ergibt, nicht als Vorschuss, sondern endgültig nach Grund und Höhe. [noch nicht rechtskräftig]
Quelle und Volltext hier: http://anwaltskanzlei-loewy.de/urteile/
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2258
Willi S
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