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Wohngemeinschaft - keine Bedarfsgemeinschaft - Mietschulden - Sanktion - Kosten für Unterkunft und Heizung - Kopfzahl
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 29.01.2014 - S 17 AS 2895/13
Leitsätze (Autor)
Keine Abweichung vom Kopfteilprinzip bei sanktionsbedingtem Mietausfall eines Mitbewohners der Wohngemeinschaft.
Keine Erhöhung der tatsächlichen Aufwendungen für KdU, wenn Mietschulden dadurch entstehen, dass der hälftige Mietanteil des ebenfalls SGB II-Leistungen beziehenden Mitbewohners sanktionsbedingt nicht geleistet wird.
Eine Ungleichbehandlung mit in einer Bedarfsgemeinschaft mit Angehörigen lebenden Personen bei einer Sanktionierung liegt nicht vor, da eine andere Ausgangslage gegeben ist ( vgl. BSG, Urteil vom 25. Mai 2013, Az. B 4 AS 67/12 R ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167778&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2258
Willi S
Leitsätze (Autor)
Keine Abweichung vom Kopfteilprinzip bei sanktionsbedingtem Mietausfall eines Mitbewohners der Wohngemeinschaft.
Keine Erhöhung der tatsächlichen Aufwendungen für KdU, wenn Mietschulden dadurch entstehen, dass der hälftige Mietanteil des ebenfalls SGB II-Leistungen beziehenden Mitbewohners sanktionsbedingt nicht geleistet wird.
Eine Ungleichbehandlung mit in einer Bedarfsgemeinschaft mit Angehörigen lebenden Personen bei einer Sanktionierung liegt nicht vor, da eine andere Ausgangslage gegeben ist ( vgl. BSG, Urteil vom 25. Mai 2013, Az. B 4 AS 67/12 R ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167778&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2258
Willi S
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