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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zumindest bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber, kommen abgesenkte Leistungen gemäß § 1 a AsylbLG nicht in Betracht.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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Zumindest bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber, kommen abgesenkte Leistungen gemäß § 1 a AsylbLG nicht in Betracht.

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Zumindest bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber, kommen abgesenkte Leistungen gemäß § 1 a AsylbLG nicht in Betracht.  Empty Zumindest bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber, kommen abgesenkte Leistungen gemäß § 1 a AsylbLG nicht in Betracht.

Beitrag von Willi Schartema Mo 27 Jan 2014 - 11:32

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.12.2013 - L 15 AY 23/13 B ER - rechtskräftig

Leitsätze (Autor)

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166506&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Anmerkung: ebenso im Ergebnis LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06. Februar 2013, Az. L 15 AY 2/13 B ER.

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2247

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