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Die Fortschreibung des Mietspiegels für das Jahr 2011 bildet eine ausreichende Grundlage zur Bestimmung der Mietobergrenze in Essen.
LSG NRW, Urteil vom 28.11.2013 - L 7 AS 1121/13 und - L 7 AS 1122/13
Leitsätze (Autor)
Der von der Stadt Essen als angemessen betrachtete Quadratmeterpreis von 4,61 Euro ist für Zwei-Personen-Haushalte „an der Grenze zur Rechtswidrigkeit“.
Die kalten Betriebskosten müssen zur Netto-Kaltmiete addiert werden und bilden als Summe die Mietobergrenze. Mangels kommunalen Betriebskostenspiegels sind die durchschnittlichen Werte für NRW mit 1,94 Euro/qm zu verwenden.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166275&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= und http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166275&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: S.a.: Stadt Essen muss Mietzuschüsse neu berechnen. Quelle: http://www1.wdr.de/themen/infokompakt/nachrichten/nrwkompakt/nrwkompakt22838.html
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2244
Willi S
Leitsätze (Autor)
Der von der Stadt Essen als angemessen betrachtete Quadratmeterpreis von 4,61 Euro ist für Zwei-Personen-Haushalte „an der Grenze zur Rechtswidrigkeit“.
Die kalten Betriebskosten müssen zur Netto-Kaltmiete addiert werden und bilden als Summe die Mietobergrenze. Mangels kommunalen Betriebskostenspiegels sind die durchschnittlichen Werte für NRW mit 1,94 Euro/qm zu verwenden.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166275&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= und http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166275&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: S.a.: Stadt Essen muss Mietzuschüsse neu berechnen. Quelle: http://www1.wdr.de/themen/infokompakt/nachrichten/nrwkompakt/nrwkompakt22838.html
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2244
Willi S
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