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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Für das Begehren, die Kosten für einen neuen Personalausweis zu übernehmen, besteht nach dem SGB II weder eine Anspruchsgrundlage auf eine einmalige Beihilfe noch auf ein Darlehen

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Beitrag von Willi Schartema Mi 1 Jan 2014 - 12:14

(vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 22. August 2007 – L 3 AS 114/06 NZB – [Beschaffung eines Personalausweises, eines Reisepasses oder der Passfotos]; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Oktober 2011 – L 12 AS 2597/11).

Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 09.12.2013 - L 3 AS 1800/13 B PKH

Die Übernahme von Kosten für Patentrecherchen bei Ausübung einer selbständigen Tätigkeit kann nach § 16f SGB II möglich sein. Die Aufwendungen für die Beratung durch einen Patentanwalt könnte möglicherweise auch im Rahmen von § 16c Abs. 2 SGB II übernommen werden.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166003&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2241

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