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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Betriebskostenguthaben i.S. des § 22. Abs. 1 S. 4 SGB 2 a.F. mindern die "tatsächlichen Aufwendungen" für Unterkunft und Heizung der Leistungsbezieherin und nicht die vom Grundsicherungsträger als angemessen anerkannten Aufwendungen für Unterkunft und Hei EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Di 17 Dez 2013 - 8:39

BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 14 AS 83/12 R

Quelle: Terminbericht des BSG vom 12.12.2013, hier zum Nachlesen: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2013&nr=13227


Anmerkung: Gleicher Auffassung – SG Dresden, Urteil vom 16.01.2012 - S 36 AS 7571/10 und SG Kiel, Urteil vom 07.02.2012 - S 38 AS 218/10.

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2237

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