Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Rechtsanspruch auf barrierefreie Begutachtung EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Rechtsanspruch auf barrierefreie Begutachtung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Rechtsanspruch auf barrierefreie Begutachtung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Rechtsanspruch auf barrierefreie Begutachtung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Rechtsanspruch auf barrierefreie Begutachtung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Rechtsanspruch auf barrierefreie Begutachtung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Rechtsanspruch auf barrierefreie Begutachtung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Rechtsanspruch auf barrierefreie Begutachtung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Rechtsanspruch auf barrierefreie Begutachtung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Rechtsanspruch auf barrierefreie Begutachtung EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Rechtsanspruch auf barrierefreie Begutachtung

Nach unten

Rechtsanspruch auf barrierefreie Begutachtung Empty Rechtsanspruch auf barrierefreie Begutachtung

Beitrag von Willi Schartema Di 10 Dez 2013 - 9:47

Hamburg (kobinet) Das Bundessozialgericht hat mit dem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 14. November ein Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts aufgehoben, weil es unter Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz ergangen ist.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein von der Kanzlei Menschen und Rechte begrüßt die Entscheidung:

„Das Bundessozialgericht zeigt, dass auch Probanden Menschenrechte haben und nicht von Gutachtern zum Objekt ihrer Untersuchungsmethodiken gemacht werden dürfen.“ Die Entscheidung hat daher Bedeutung weit über den Einzelfall hinaus. Sie stärkt die Rechte von Menschen mit Autismus, aber auch von anderen Menschen mit Behinderungen, die versuchen Verfahren barrierefrei durchführen zu lassen.


Der Kläger, bei dem Asperger-Autismus diagnostiziert ist, begehrte in dem Verfahren die Zuerkennung eines GdB von mehr als 50. Sozialgericht und Landessozialgericht hielten zur Klärung dieser Frage die Einholung eines Gutachtens für erforderlich.

Ein solches Gutachten wurde allerdings nicht erstellt, weil keiner der beauftragten Gutachter bereit war, sich auf das Verlangen des Klägers nach barrierefreier Kommunikation einzulassen. In erster Linie wollte der Kläger mit dem Gutachter den Kommunikationsteil der Begutachtung schriftlich bearbeiten. Nur so sah er sich in der Lage seine Situation beschreiben und auf die erforderlichen Fragen offen und umfassend antworten zu können.


Diesem Anliegen entsprachen weder das Sozialgericht noch die Berufungsinstanz ohne nähere Begründung. Sie wiesen daher die Klage ab und ließen keine Revision zu. Dagegen wandte sich für den Kläger die nunmehr beauftragte Kanzlei Menschen und Rechte, deren Nichtzulassungsbeschwerde sich auch auf Artikel 13 UN-Behindertenrechtskonvention stützte (Zugang zur Justiz). Das Bundesozialgericht hat der Nichtzulassungsbeschwerde stattgegeben und gleichzeitig das angegriffene Berufungsurteil wegen eines Verfahrensmangels aufgehoben. Die Bundesrichter schreiben: „Das LSG hätte (sich) im Vorhinein gedrängt sehen müssen … insbesondere zu ermitteln, welche Art der Exploration für den Kläger zumutbar ist (…).“

(BSG vom 14.11.2013, B 9 SB 5/13 B)

http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/28341/Rechtsanspruch-auf-barrierefreie-Begutachtung.htm

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten