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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Selbst unter Berücksichtigung der kritischen Stimmen aus der Literatur ist eine evidente Verfassungswidrigkeit der Festlegung der Höhe des Regelbedarfs nicht zu erkennen

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Beitrag von Willi Schartema Mo 2 Dez 2013 - 20:30

Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 04.11.2013 - L 11 AS 680/13 B PKH

Leitsatz:
Selbst unter Berücksichtigung der kritischen Stimmen aus der Literatur ist eine evidente Verfassungswidrigkeit der Festlegung der Höhe des Regelbedarfs nicht zu erkennen (so bereits Bayr. LSG mit den Beschlüssen vom 12.10.2011 (L 11 AS 686/11 B PKH) und 08.02.2012 (L 11 AS 49/12 B PKH).

Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 12.07.2012 (B 14 AS 153/112 R) und vom 28.03.2013 (B 4 AS 47/12 R) diese Auffassung insbesondere hinsichtlich alleinstehender Personen dann noch bestätigt.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive= 

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de" 

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