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Selbst unter Berücksichtigung der kritischen Stimmen aus der Literatur ist eine evidente Verfassungswidrigkeit der Festlegung der Höhe des Regelbedarfs nicht zu erkennen
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 04.11.2013 - L 11 AS 680/13 B PKH
Leitsatz:
Selbst unter Berücksichtigung der kritischen Stimmen aus der Literatur ist eine evidente Verfassungswidrigkeit der Festlegung der Höhe des Regelbedarfs nicht zu erkennen (so bereits Bayr. LSG mit den Beschlüssen vom 12.10.2011 (L 11 AS 686/11 B PKH) und 08.02.2012 (L 11 AS 49/12 B PKH).
Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 12.07.2012 (B 14 AS 153/112 R) und vom 28.03.2013 (B 4 AS 47/12 R) diese Auffassung insbesondere hinsichtlich alleinstehender Personen dann noch bestätigt.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de"
Willi S
Leitsatz:
Selbst unter Berücksichtigung der kritischen Stimmen aus der Literatur ist eine evidente Verfassungswidrigkeit der Festlegung der Höhe des Regelbedarfs nicht zu erkennen (so bereits Bayr. LSG mit den Beschlüssen vom 12.10.2011 (L 11 AS 686/11 B PKH) und 08.02.2012 (L 11 AS 49/12 B PKH).
Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 12.07.2012 (B 14 AS 153/112 R) und vom 28.03.2013 (B 4 AS 47/12 R) diese Auffassung insbesondere hinsichtlich alleinstehender Personen dann noch bestätigt.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de"
Willi S
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