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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Unterlässt der Ehemann gegenüber dem Jobcenter die Angabe seiner Abfindung, so ist ihm dieses Verhalten vorwerfbar.

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Unterlässt der Ehemann gegenüber dem Jobcenter die Angabe seiner Abfindung, so ist ihm dieses Verhalten vorwerfbar.  Empty Unterlässt der Ehemann gegenüber dem Jobcenter die Angabe seiner Abfindung, so ist ihm dieses Verhalten vorwerfbar.

Beitrag von Willi Schartema Mo 4 Nov 2013 - 11:31

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.09.2013 - L 12 AS 692/12

Dieses Verschulden des Ehemannes muss sich die Ehefrau nach § 278 BGB zurechnen lassen.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=


Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock

Quelle:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

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