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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zum Anspruch auf Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Zum Anspruch auf Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe.

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Zum Anspruch auf Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe.  Empty Zum Anspruch auf Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe.

Beitrag von Willi Schartema Mo 28 Okt 2013 - 12:54

Bremen, Beschluss vom 17.09.2013 - S 9 AS 1370/13 ER

Leitsätze vom Verfasser RA Beier

Als „Angemessenheitsgrenze" der KdU gilt für Bremen bei einem 1-Personen-Haushalt ein Betrag von 358 Euro. Dieser Betrag ist um einen Sicherheitszuschlag von 10% zu erhöhen, so dass in Bremen 393,80 Euro für einen 1-Personen-Haushalt als Brutto Kaltmiete angemessen sind.

Quelle: Sozietät Beier & Beier Rechtsanwaltskanzlei, Gröpelinger Heerstraße 387, 28239 Bremen, hier zum Beschluss: Rechtsanwlte Beier & Beier


Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

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