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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Fr 25 Okt 2013 - 8:44

Im vorliegenden Fall kritisiert das Sozialgericht insbesondere, dass das Jobcenter bislang stets den Mietspiegel der Stadt Aachen zugrunde gelegt hat, um die Angemessenheit der Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger zu berechnen.

Nach Vorlage des jüngsten Mietspiegels, der höhere Werte ergeben hätte, ist das Jobcenter auf Weisung der Städteregion von dieser Praxis jedoch abgewichen und hat stattdessen die Wohngeldtabelle für Aachen herangezogen. „Eine solche Handlungsweise ist auch für die Empfänger von Leistungen nach dem SGB II vollends unverständlich“, kritisiert der Vorsitzende Richter der 11. Kammer des Sozialgerichts Aachen.Weiter zum Beitrag hier:

 http://www.aachener-nachrichten.de/lokales/aachen/sozialgericht-rueffelt-jobcenter-wegen-unterkunftskosten-1.675760 ,

siehe dazu auch - Thomé Newsletter vom 25.09.2013, Punkt 6, Näheres dazu hier:

 http://www.harald-thome.de/media/files/kdu,-ae,-but-rilis/S-KdU-Aachen-09.09.2013.pdf


Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock


Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de"


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