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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Fehlender Drucker kein Grund für Nichterfüllung von Pflichten aus Eingliederungsvereinbarung

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 Fehlender Drucker kein Grund für Nichterfüllung von Pflichten aus Eingliederungsvereinbarung Empty Fehlender Drucker kein Grund für Nichterfüllung von Pflichten aus Eingliederungsvereinbarung

Beitrag von Willi Schartema Di 13 Aug 2013 - 10:11

Gegenstand des Rechtsstreits war die Absenkung der vom Kläger bezogenen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für drei Monate, weil der Kläger seiner in einer mit dem beklagten Jobcenter abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarung niedergelegten Pflicht, sich monatlich auf mindestens vier Stellen zu bewerben und dies  gegenüber dem Jobcenter nachzuweisen, nicht nachgekommen war. Der Kläger hatte sich darauf berufen, keinen funktionsfähigen Drucker und kein Geld für einen neuen Drucker oder die Nutzung eines Copyshops zu haben.

Das Gericht hat die Klage gegen den Absenkungsbescheid mit der Begründung abgewiesen, dass der Kläger die Bewerbungen auch persönlich, telefonisch, handschriftlich oder per E-Mail habe vornehmen können.
 
SG Stuttgart 30.11.2012 - Pressemitteilung vom 07.08.2013 

http://www.sg-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1285762/index.html?ROOT=1183950

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/08/fehlender-drucker-kein-grund-fur.html

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