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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Die Leistungsversagung war rechtswidrig, denn der Leistungsbezieher konnte keine Einkommens- bzw. Vermögensnachweis seiner Mutter und ihres Lebenspartners bzw. keine Nachweise über die Kosten der Unterkunft vorlegen L 18 AS 2167/11  Empty Die Leistungsversagung war rechtswidrig, denn der Leistungsbezieher konnte keine Einkommens- bzw. Vermögensnachweis seiner Mutter und ihres Lebenspartners bzw. keine Nachweise über die Kosten der Unterkunft vorlegen L 18 AS 2167/11

Beitrag von Willi Schartema Sa 30 Jun 2012 - 12:36

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg,Urteil vom 26.04.2012,- L 18 AS 2167/11 -

Das
JC wäre daher gehalten gewesen, entsprechende Auskünfte bzw. Unterlagen
von der Mutter und von deren Lebenspartner unmittelbar einzufordern,
und zwar auf der Grundlage von § 60 Abs. 2 Satz 3 SGB II i.V.m. § 1605
Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch – von der Mutter – und nach § 60 Abs. 4
Satz 1 Nr. 1 SGB II von deren Partner.


Solange das JC keine
hinreichenden Anstrengungen unternommen hat, seinen Auskunftsanspruch
gegenüber Dritten durchzusetzen, kommt auch eine Beweislastentscheidung
in der Sache zu Lasten des Klägers nicht in Betracht (vgl. BSG, Urteil
vom 1. Juli 2009 – B 4 AS 78/08 R = SozR 4-1200 § 66 Nr. 5).

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=151670&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/05/die-leistungsversagung-war-rechtswidrig.html

Gruß Willi S
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