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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Minderjährige Sozialgeldempfängerin hat Mehrbedarfsanspruch bei Laktose- und Fruktoseintoleranz monatlich in Höhe von 30 Prozent des in der Regelleistung enthaltenen Betragsanteils für Nahrungsmittel und Getränke (37,46 EUR)  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Minderjährige Sozialgeldempfängerin hat Mehrbedarfsanspruch bei Laktose- und Fruktoseintoleranz monatlich in Höhe von 30 Prozent des in der Regelleistung enthaltenen Betragsanteils für Nahrungsmittel und Getränke (37,46 EUR)  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Minderjährige Sozialgeldempfängerin hat Mehrbedarfsanspruch bei Laktose- und Fruktoseintoleranz monatlich in Höhe von 30 Prozent des in der Regelleistung enthaltenen Betragsanteils für Nahrungsmittel und Getränke (37,46 EUR)  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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Minderjährige Sozialgeldempfängerin hat Mehrbedarfsanspruch bei Laktose- und Fruktoseintoleranz monatlich in Höhe von 30 Prozent des in der Regelleistung enthaltenen Betragsanteils für Nahrungsmittel und Getränke (37,46 EUR)  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

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Minderjährige Sozialgeldempfängerin hat Mehrbedarfsanspruch bei Laktose- und Fruktoseintoleranz monatlich in Höhe von 30 Prozent des in der Regelleistung enthaltenen Betragsanteils für Nahrungsmittel und Getränke (37,46 EUR)  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

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Minderjährige Sozialgeldempfängerin hat Mehrbedarfsanspruch bei Laktose- und Fruktoseintoleranz monatlich in Höhe von 30 Prozent des in der Regelleistung enthaltenen Betragsanteils für Nahrungsmittel und Getränke (37,46 EUR)  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

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Minderjährige Sozialgeldempfängerin hat Mehrbedarfsanspruch bei Laktose- und Fruktoseintoleranz monatlich in Höhe von 30 Prozent des in der Regelleistung enthaltenen Betragsanteils für Nahrungsmittel und Getränke (37,46 EUR)  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

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Minderjährige Sozialgeldempfängerin hat Mehrbedarfsanspruch bei Laktose- und Fruktoseintoleranz monatlich in Höhe von 30 Prozent des in der Regelleistung enthaltenen Betragsanteils für Nahrungsmittel und Getränke (37,46 EUR)  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Mi 8 Mai 2013 - 6:25

So die Rechtsauffassung des Hessisches
Landessozialgericht, Beschluss vom 21.03.2013 - L 6 AS 665/10. https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=160774



Zu den Darlegungspflichten des Leistungsberechtigten
bei Geltendmachung eines höheren Mehrbedarfs bei kostenaufwändiger Ernährung,
wenn ein ernährungsbedingter Mehraufwand von 30 Prozent des in der
Regelleistung enthaltenen Betragsanteils für Nahrungsmittel und Getränke
bereits rechtskräftig zuerkannt ist.



Rechtstipp:
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.06.2011, -
L 7 AS 552/11 B https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=142524


Gewährung von Prozesskostenhilfe, denn es ist zu beachten, dass die
Empfehlungen des Deutschen Vereins (DV) für öffentliche und private Fürsorge
für die Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe (3. Auflage vom
01.10.2008,
www.deutscher.verein.de) sich ausdrücklich auf Erwachsene beziehen; für Minderjährige fehlt es an
einer ausreichenden Datenbasis (SG Berlin, Urteil vom 12.11.2010 - S 37 AS
38129/09 Rn. 29; DA der BA zum SGB II, § 21 SGB II, Stand 11.04.2011, 21.23;
Münder in LPK-SGB II, Kommentar zum SGB II, 3. Auflage 2009, § 21 Rn. 31).


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock-
langjähriger Sozialberater des RA L. Zimmermann.



http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/05/minderjahrige-sozialgeldempfangerin-hat.html


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