Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Projekt: Volle Übernahme der Lohnkosten für Langzeitarbeitslose! Ist das dann nicht Unlauterer Wettbewerb und Veruntreuung von Steuergeldern?
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: PRESSE, FERNSEHEN usw.
Seite 1 von 1
Projekt: Volle Übernahme der Lohnkosten für Langzeitarbeitslose! Ist das dann nicht Unlauterer Wettbewerb und Veruntreuung von Steuergeldern?
Zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit startet die Bundesagentur für Arbeit (BA) ein neues Pilotprojekt: Für maximal ...Berlin/Leipzig.
Zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit startet die Bundesagentur für
Arbeit (BA) ein neues Pilotprojekt: Für maximal drei Jahre werden die
Lohnkosten für die Betroffenen voll übernommen.
Eine Sprecherin
bestätigte einen entsprechenden Bericht der «Leipziger Volkszeitung».
Ziel der Aktion unter dem Motto «Perspektiven in Betrieben» ist eine
dauerhafte Anstellung.
«Uns geht es insbesondere um Arbeitslose,
die zwei Jahre und länger ohne Beschäftigung sind, keinen
Berufsabschluss und gesundheitliche Einschränkungen haben – und älter
als 35 Jahre sind», sagte Bundesagentur-Vize Heinrich Alt dem Blatt.
Nach Schätzungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
trifft das bundesweit auf rund 50 000 Langzeitarbeitslose zu. Erreicht
werden sollen Erwerbslose, die laut Alt «auf normalen Wege keine Chance
auf eine Stelle in Wirtschaftsunternehmen haben».
Sollten nach
Ende der Förderung die Betriebe die Betroffenen nicht dauerhaft
übernehmen, sei eine dauerhafte Erwerbsminderung zu prüfen. «Wir müssen
dann sehen, ob diese Menschen überhaupt als arbeitsfähig anzusehen sind
oder eventuell aus dem Arbeitsleben ausscheiden und in Rente gehen.»
Ziel sei aber deren unbefristete Beschäftigung. (dpa)
http://www.mz-web.de/politik/projekt--volle-uebernahme-der-lohnkosten-fuer-langzeitarbeitslose,20642162,22538620.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_gegen_den_unlauteren_Wettbewerb#Derzeitige_Rechtslage
Willi S
Zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit startet die Bundesagentur für
Arbeit (BA) ein neues Pilotprojekt: Für maximal drei Jahre werden die
Lohnkosten für die Betroffenen voll übernommen.
Eine Sprecherin
bestätigte einen entsprechenden Bericht der «Leipziger Volkszeitung».
Ziel der Aktion unter dem Motto «Perspektiven in Betrieben» ist eine
dauerhafte Anstellung.
«Uns geht es insbesondere um Arbeitslose,
die zwei Jahre und länger ohne Beschäftigung sind, keinen
Berufsabschluss und gesundheitliche Einschränkungen haben – und älter
als 35 Jahre sind», sagte Bundesagentur-Vize Heinrich Alt dem Blatt.
Nach Schätzungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
trifft das bundesweit auf rund 50 000 Langzeitarbeitslose zu. Erreicht
werden sollen Erwerbslose, die laut Alt «auf normalen Wege keine Chance
auf eine Stelle in Wirtschaftsunternehmen haben».
Sollten nach
Ende der Förderung die Betriebe die Betroffenen nicht dauerhaft
übernehmen, sei eine dauerhafte Erwerbsminderung zu prüfen. «Wir müssen
dann sehen, ob diese Menschen überhaupt als arbeitsfähig anzusehen sind
oder eventuell aus dem Arbeitsleben ausscheiden und in Rente gehen.»
Ziel sei aber deren unbefristete Beschäftigung. (dpa)
http://www.mz-web.de/politik/projekt--volle-uebernahme-der-lohnkosten-fuer-langzeitarbeitslose,20642162,22538620.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_gegen_den_unlauteren_Wettbewerb#Derzeitige_Rechtslage
Willi S
Ähnliche Themen
» Haben die nicht verheirateten Eltern nach § 1626a BGB die gemeinsame Übernahme der elterlichen Sorge erklärt, dann vermögen private Vereinbarungen über die Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechts keinen Anspruch eines Elternteils auf ein mehr als
» Für die Zuerkennung eines Mehrbedarfszuschlags gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII ist der tatsächliche Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI) nicht Anspruchsvoraussetzung. Voraussetzung ist hier lediglich, dass eine dauerhafte, volle
» Befindet sich ein Unionsbürger ( Polnischer ) zum Zwecke des Arbeitens in Deutschland und arbeitet er nicht nur völlig untergeordnet und unwesentlich, dann greift der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II nicht.
» Keine Begrenzung auf die bisherigen Unterkunftskosten nach einem nicht erforderlichen Umzug , denn § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II ist dann nicht mehr anwendbar, wenn der Leistungsbezug unterbrochen wird
» Keine Übernahme der Mietschulden, da es zweifelhaft sei, ob bei Übernahme der Schulden die Unterkunft noch gesichert werden könne. Zum einen sei der Vermieter an der Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht interessiert, zum anderen sei der Mietvertrag
» Für die Zuerkennung eines Mehrbedarfszuschlags gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII ist der tatsächliche Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI) nicht Anspruchsvoraussetzung. Voraussetzung ist hier lediglich, dass eine dauerhafte, volle
» Befindet sich ein Unionsbürger ( Polnischer ) zum Zwecke des Arbeitens in Deutschland und arbeitet er nicht nur völlig untergeordnet und unwesentlich, dann greift der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II nicht.
» Keine Begrenzung auf die bisherigen Unterkunftskosten nach einem nicht erforderlichen Umzug , denn § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II ist dann nicht mehr anwendbar, wenn der Leistungsbezug unterbrochen wird
» Keine Übernahme der Mietschulden, da es zweifelhaft sei, ob bei Übernahme der Schulden die Unterkunft noch gesichert werden könne. Zum einen sei der Vermieter an der Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht interessiert, zum anderen sei der Mietvertrag
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: PRESSE, FERNSEHEN usw.
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema