Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Verweigerung von "Hartz IV" wegen Nichtnutzung der Krippenbetreuung bis zum 3. Geburtstag des Kindes verfassungswidrig
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Verweigerung von "Hartz IV" wegen Nichtnutzung der Krippenbetreuung bis zum 3. Geburtstag des Kindes verfassungswidrig
Das SG Dresden hat
entschieden, dass das Jobcenter Arbeitslosengeld II nicht mit dem
Argument verweigern darf, eine Studentin müsse ihr Kind nach dem ersten
Geburtstag in der Kita betreuen lassen und ihr Studium fortsetzen.
Die 32-jährige
Antragstellerin studiert in Dresden. Sie ist alleinerziehende Mutter von
zwei sechs Jahre bzw. ein Jahr sieben Monate alten Mädchen.
Zur Betreuung ihrer
Kinder hat sie sich nach der Geburt ihres zweiten Kindes vom Studium
beurlauben lassen. In dieser Zeit entfällt der BAföG-Anspruch. Sie
möchte ihre zweite Tochter bis sie zwei Jahre alt wird selbst betreuen.
Ihren Antrag auf "Hartz IV"-Leistungen lehnte das Jobcenter für die Zeit nach dem ersten Geburtstag der jüngeren Tochter ab.
Die Antragstellerin
könne ihr Kind in einer Kita betreuen lassen und ihr Studium fortsetzen.
Dann könne sie wieder von BAföG leben.
Dem hiergegen erhobenen Eilantrag hat das SG Dresden statt gegeben.
Nach der Rechtsprechung
des BSG können Studenten Hartz IV beziehen, wenn sie vom Studium
beurlaubt sind und in dieser Zeit ihr Studium nicht betreiben.
Dies sei bei der Antragstellerin der Fall. Sie besuche derzeit weder Lehrveranstaltungen, noch bereitet sie Prüfungen vor.
Ein "Arbeitshinweis" des Jobcenters Dresden, auf dem die Ablehnung der Leistungen beruhte, sei verfassungswidrig.
Das Grundgesetz schütze die Entscheidungsfreiheit der Eltern, ob sie ihre Kinder selbst betreuen oder in eine Kita geben.
Von Arbeitslosen,
die Kinder bis drei Jahren selbst betreuen, könne nicht verlangt werden,
dass sie sich eine Arbeit suchen. Daher dürften Studenten in einer
vergleichbaren Situation nicht schlechter behandelt werden.
Quelle:
http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA130401109&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Sozialgericht
Dresden, Beschluss vom 04.04.2013 - S 20 AS 1118/13 ER , gegen den
Beschluss ist die Beschwerde zum LSG Chemnitz eröffnet
Rechtstipp: BSG, Urteil vom 22.08.2012 - B 14 AS 197/11 R
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12798
Ein Studierender ist
während eines Urlaubssemesters dann nicht von Leistungen zur Sicherung
des Lebensunterhalts nach dem SGB II ausgeschlossen, wenn er in dieser
Zeit aus organisationsrechtlichen Gründen der Hochschule nicht mehr
angehört oder die organisationsrechtliche Zugehörigkeit zwar weiterhin
vorliegt, er sein Studium jedoch tatsächlich nicht betreibt (vgl bereits
BSG Urteil vom 22.3.2012 - B 4 AS 102/11 R - SozR 4-4200 § 7 Nr 27 mit
zustimmender Anmerkung Reichel jurisPR-SozR 12/2012 Anm 2).
Der Beitrag wurde erstellt vom Sozialberater - Detlef Brock.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/04/verweigerung-von-hartz-iv-wegen.html
Willi S
entschieden, dass das Jobcenter Arbeitslosengeld II nicht mit dem
Argument verweigern darf, eine Studentin müsse ihr Kind nach dem ersten
Geburtstag in der Kita betreuen lassen und ihr Studium fortsetzen.
Die 32-jährige
Antragstellerin studiert in Dresden. Sie ist alleinerziehende Mutter von
zwei sechs Jahre bzw. ein Jahr sieben Monate alten Mädchen.
Zur Betreuung ihrer
Kinder hat sie sich nach der Geburt ihres zweiten Kindes vom Studium
beurlauben lassen. In dieser Zeit entfällt der BAföG-Anspruch. Sie
möchte ihre zweite Tochter bis sie zwei Jahre alt wird selbst betreuen.
Ihren Antrag auf "Hartz IV"-Leistungen lehnte das Jobcenter für die Zeit nach dem ersten Geburtstag der jüngeren Tochter ab.
Die Antragstellerin
könne ihr Kind in einer Kita betreuen lassen und ihr Studium fortsetzen.
Dann könne sie wieder von BAföG leben.
Dem hiergegen erhobenen Eilantrag hat das SG Dresden statt gegeben.
Nach der Rechtsprechung
des BSG können Studenten Hartz IV beziehen, wenn sie vom Studium
beurlaubt sind und in dieser Zeit ihr Studium nicht betreiben.
Dies sei bei der Antragstellerin der Fall. Sie besuche derzeit weder Lehrveranstaltungen, noch bereitet sie Prüfungen vor.
Ein "Arbeitshinweis" des Jobcenters Dresden, auf dem die Ablehnung der Leistungen beruhte, sei verfassungswidrig.
Das Grundgesetz schütze die Entscheidungsfreiheit der Eltern, ob sie ihre Kinder selbst betreuen oder in eine Kita geben.
Von Arbeitslosen,
die Kinder bis drei Jahren selbst betreuen, könne nicht verlangt werden,
dass sie sich eine Arbeit suchen. Daher dürften Studenten in einer
vergleichbaren Situation nicht schlechter behandelt werden.
Quelle:
http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA130401109&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Sozialgericht
Dresden, Beschluss vom 04.04.2013 - S 20 AS 1118/13 ER , gegen den
Beschluss ist die Beschwerde zum LSG Chemnitz eröffnet
Rechtstipp: BSG, Urteil vom 22.08.2012 - B 14 AS 197/11 R
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12798
Ein Studierender ist
während eines Urlaubssemesters dann nicht von Leistungen zur Sicherung
des Lebensunterhalts nach dem SGB II ausgeschlossen, wenn er in dieser
Zeit aus organisationsrechtlichen Gründen der Hochschule nicht mehr
angehört oder die organisationsrechtliche Zugehörigkeit zwar weiterhin
vorliegt, er sein Studium jedoch tatsächlich nicht betreibt (vgl bereits
BSG Urteil vom 22.3.2012 - B 4 AS 102/11 R - SozR 4-4200 § 7 Nr 27 mit
zustimmender Anmerkung Reichel jurisPR-SozR 12/2012 Anm 2).
Der Beitrag wurde erstellt vom Sozialberater - Detlef Brock.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/04/verweigerung-von-hartz-iv-wegen.html
Willi S
Ähnliche Themen
» Sozialgericht Düsseldorf erlässt Beschluss gegen Jobcenter Wuppertal wegen völliger Verweigerung existenzsichernder Hartz IV Leistungen - Wuppertaler Landrecht« mal konkret und die massive Rüge und Reaktion des SG Düsseldorf - Harald Thomé / Tacheles -
» Sozialgeldanspruch eines minderjährigen Kindes für Aufenthaltstage beim getrennt lebenden Elternteil zur Wahrnehmung des Unterhaltsrechts; Vertretung des nicht prozessfähigen Kindes.
» Kein Aufenthaltsrecht aus der Fortwirkung der Arbeitnehmereigenschaft wegen Elternzeit - (Kein) fortwirkender Arbeitnehmerstatus nach Geburt eines Kindes über die Zeit des Mutterschutzes hinaus wegen Bezug von Elterngeld
» Drucksache 18/1188 - Kleine Anfrage: Berichte über die Verweigerung der Annahme von Neuanträgen auf Hartz-IV-Leistungen.
» Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Sanktionbescheid wegen Verweigerung der Zustimmung zur Speicherung von Daten eines Personalfragebogens aus Gründen des Datenschutzes anlässlich eines Einstellungsgespräches. Sozialgericht Berlin,Beschlu
» Sozialgeldanspruch eines minderjährigen Kindes für Aufenthaltstage beim getrennt lebenden Elternteil zur Wahrnehmung des Unterhaltsrechts; Vertretung des nicht prozessfähigen Kindes.
» Kein Aufenthaltsrecht aus der Fortwirkung der Arbeitnehmereigenschaft wegen Elternzeit - (Kein) fortwirkender Arbeitnehmerstatus nach Geburt eines Kindes über die Zeit des Mutterschutzes hinaus wegen Bezug von Elterngeld
» Drucksache 18/1188 - Kleine Anfrage: Berichte über die Verweigerung der Annahme von Neuanträgen auf Hartz-IV-Leistungen.
» Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Sanktionbescheid wegen Verweigerung der Zustimmung zur Speicherung von Daten eines Personalfragebogens aus Gründen des Datenschutzes anlässlich eines Einstellungsgespräches. Sozialgericht Berlin,Beschlu
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema