Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29LSG Bayern: Direktzahlungen von Unterkunftskosten eines SGB II-Empfängers an Vermieter
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
LSG Bayern: Direktzahlungen von Unterkunftskosten eines SGB II-Empfängers an Vermieter
Ein Vermieter, dem das
Jobcenter die Wohnungsmiete gemäß § 22 Abs. 7 SGB II direkt überweist,
erhält dadurch keinen Leistungsanspruch, nur eine Empfangsberechtigung.
Durch die Direktzahlung an den Vermieter erbringt das Jobcenter eine
Leistung an den Leistungsberechtigten, dem das Arbeitslosengeld II
bewilligt wurde.
So die Rechtsauffassung des Bayrischen LSG, Urteil vom 21.01.2013 - L 7 AS 381/12 , Revision wird zugelassen
Wenn
die Leistungsbewilligung rechtswidrig ist oder wird, kann das Jobcenter
den Bescheid gemäß §§ 45, 48 SGB X gegenüber dem Leistungsberechtigten
zurücknehmen oder aufheben und von diesem gemäß § 50 Abs. 1 SGB X die
Erstattung der an den Vermieter überwiesenen Miete verlangen.
Den Vermieter kann das Jobcenter nicht gemäß § 50 SGB X durch Verwaltungsakt zur Erstattung der Miete verpflichten.
Der
allgemeine öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch setzt voraus, dass
im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis Leistungen ohne
rechtlichen Grund erbracht wurden oder sonstige rechtsgrundlose
Vermögensverschiebungen stattgefunden haben.
Ein Verwaltungsakt ist
dazu nicht möglich. Eine spezialgesetzliche Regelung, insbes. § 50 SGB
X, darf dadurch nicht umgangen werden.
Die §§ 44 ff SGB X sind
ein geschlossenes System für die Aufhebung und Erstattung von zu Unrecht
erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Leistungsberechtigten und
schließen einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegenüber dem
Leistungsberechtigten aus.
Anmerkung: S.a. Sozialrechtsexperte:
Überweisung der Miete an den Vermieter durch das Jobcenter ist keine
Zusicherung und begründet keinen eigenen Anspruch des Vermieters auf
Mietzahlungen, Renovierungskosten und Schadensersatz (vgl. dazu
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 11.01.2011 - S 17 AS 5518/08).
Der Beitrag wurde erstellt vom Sozialberater Detlef Brock, Teammitglied des Sozialrechtsexperten.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/03/lsg-bayern-direktzahlungen-von.html
Willi S
Jobcenter die Wohnungsmiete gemäß § 22 Abs. 7 SGB II direkt überweist,
erhält dadurch keinen Leistungsanspruch, nur eine Empfangsberechtigung.
Durch die Direktzahlung an den Vermieter erbringt das Jobcenter eine
Leistung an den Leistungsberechtigten, dem das Arbeitslosengeld II
bewilligt wurde.
So die Rechtsauffassung des Bayrischen LSG, Urteil vom 21.01.2013 - L 7 AS 381/12 , Revision wird zugelassen
Wenn
die Leistungsbewilligung rechtswidrig ist oder wird, kann das Jobcenter
den Bescheid gemäß §§ 45, 48 SGB X gegenüber dem Leistungsberechtigten
zurücknehmen oder aufheben und von diesem gemäß § 50 Abs. 1 SGB X die
Erstattung der an den Vermieter überwiesenen Miete verlangen.
Den Vermieter kann das Jobcenter nicht gemäß § 50 SGB X durch Verwaltungsakt zur Erstattung der Miete verpflichten.
Der
allgemeine öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch setzt voraus, dass
im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis Leistungen ohne
rechtlichen Grund erbracht wurden oder sonstige rechtsgrundlose
Vermögensverschiebungen stattgefunden haben.
Ein Verwaltungsakt ist
dazu nicht möglich. Eine spezialgesetzliche Regelung, insbes. § 50 SGB
X, darf dadurch nicht umgangen werden.
Die §§ 44 ff SGB X sind
ein geschlossenes System für die Aufhebung und Erstattung von zu Unrecht
erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Leistungsberechtigten und
schließen einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegenüber dem
Leistungsberechtigten aus.
Anmerkung: S.a. Sozialrechtsexperte:
Überweisung der Miete an den Vermieter durch das Jobcenter ist keine
Zusicherung und begründet keinen eigenen Anspruch des Vermieters auf
Mietzahlungen, Renovierungskosten und Schadensersatz (vgl. dazu
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 11.01.2011 - S 17 AS 5518/08).
Der Beitrag wurde erstellt vom Sozialberater Detlef Brock, Teammitglied des Sozialrechtsexperten.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/03/lsg-bayern-direktzahlungen-von.html
Willi S
Ähnliche Themen
» Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Sozialgerichten bei einem Streit um Zahlung einer Kautionsforderung aus einer Bürgschaft des Jobcenters gegenüber dem Vermieter eines Empfängers von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II.
» Erstattungsverlangen des Grundsicherungsträgers gegenüber dem Vermieter eines Leistungsempfängers aufgrund von direkt an den Vermieter gezahlten Unterkunftskosten - kein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Subsidiarität gegenüber spezialgesetzlic
» LSG Bayern: Leistungsbezieher ist unter Verletzung seiner Obliegenheiten nach § 60 SGB I mehrfach heimlich umgezogen- rechtfertigt das die Direktüberweisung der Miete an den Vermieter?
» LSG Bayern: Eine mehrfache Berücksichtigung des Grundfreibetrages in Höhe von 100 Euro innerhalb eines Monats und ein Abweichen zum Zuflussprinzip sind nicht geboten bei Zufluss von zwei Arbeitsentgelten innerhalb eines Kalendermonats
» Die Hartz-IV-Bezieherin darf die zu viel entrichtete Miete zurückfordern, muss diese allerdings wieder zurück an das Jobcenter abführen. Denn es bestehe ein Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter, nicht zwischen Vermieter und Jobcenter.
» Erstattungsverlangen des Grundsicherungsträgers gegenüber dem Vermieter eines Leistungsempfängers aufgrund von direkt an den Vermieter gezahlten Unterkunftskosten - kein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Subsidiarität gegenüber spezialgesetzlic
» LSG Bayern: Leistungsbezieher ist unter Verletzung seiner Obliegenheiten nach § 60 SGB I mehrfach heimlich umgezogen- rechtfertigt das die Direktüberweisung der Miete an den Vermieter?
» LSG Bayern: Eine mehrfache Berücksichtigung des Grundfreibetrages in Höhe von 100 Euro innerhalb eines Monats und ein Abweichen zum Zuflussprinzip sind nicht geboten bei Zufluss von zwei Arbeitsentgelten innerhalb eines Kalendermonats
» Die Hartz-IV-Bezieherin darf die zu viel entrichtete Miete zurückfordern, muss diese allerdings wieder zurück an das Jobcenter abführen. Denn es bestehe ein Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter, nicht zwischen Vermieter und Jobcenter.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema