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Zu: SG Nürnberg - Sind die Einladungen der Jobcenter nichtig? Folgeeinladungen der Jobcenter wegen einem Meldeversäumnis sind nichtig und unwirksam
sozialrechtsexperte: Nürnberg: Sind die Einladungen der Jobcenter nichtig?
Hier der Ausgang, wie er nicht anders zu erwarten war:
Ausgang des Verfahrens S 10 AS 679/10 wegen Nichtigkeit von Meldeaufforderungen « Kritische Standpunkte
Dazu Anmerkungen von Detlef Brock, Teammitglied des Sozialrechtsexperten:
SG Nürnberg v. 14.03.2013 - S 10 AS 679/10
Eigener Leitsatz
1. Folgeeinladungen des
Jobcenters wegen einem Meldeversäumnis sind - nichtig und unwirksam,
weil § 309 SGB III keine Rechtsgrundlage dafür ist, Hilfeempfänger die
Pflicht zum Erscheinen zu einer Anhörung zu Tatbeständen einer
beabsichtigen Sanktion aufzuerlegen.
2. Eine Folgeeinladung
ist zu unbestimmt, weil der genannte Inhalt der Meldeaufforderung nicht
als gesetzlicher Meldezweck im Sinne des Katalogs des § 309 Abs. 2 SGB
III ausgelegt werden kann.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/03/zu-sg-nurnberg-sind-die-einladungen-der.html
Willi S
Hier der Ausgang, wie er nicht anders zu erwarten war:
Ausgang des Verfahrens S 10 AS 679/10 wegen Nichtigkeit von Meldeaufforderungen « Kritische Standpunkte
Dazu Anmerkungen von Detlef Brock, Teammitglied des Sozialrechtsexperten:
SG Nürnberg v. 14.03.2013 - S 10 AS 679/10
Eigener Leitsatz
1. Folgeeinladungen des
Jobcenters wegen einem Meldeversäumnis sind - nichtig und unwirksam,
weil § 309 SGB III keine Rechtsgrundlage dafür ist, Hilfeempfänger die
Pflicht zum Erscheinen zu einer Anhörung zu Tatbeständen einer
beabsichtigen Sanktion aufzuerlegen.
2. Eine Folgeeinladung
ist zu unbestimmt, weil der genannte Inhalt der Meldeaufforderung nicht
als gesetzlicher Meldezweck im Sinne des Katalogs des § 309 Abs. 2 SGB
III ausgelegt werden kann.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/03/zu-sg-nurnberg-sind-die-einladungen-der.html
Willi S
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