Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Die Berücksichtigung lediglich von Bestands- und nicht auch von Angebotsmieten durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende bei der Bestimmung der Angemessenheit der in seinem Zuständigkeitsbereich geltend gemachten Bedarfe für Unterkunft und  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Die Berücksichtigung lediglich von Bestands- und nicht auch von Angebotsmieten durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende bei der Bestimmung der Angemessenheit der in seinem Zuständigkeitsbereich geltend gemachten Bedarfe für Unterkunft und  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Die Berücksichtigung lediglich von Bestands- und nicht auch von Angebotsmieten durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende bei der Bestimmung der Angemessenheit der in seinem Zuständigkeitsbereich geltend gemachten Bedarfe für Unterkunft und  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Die Berücksichtigung lediglich von Bestands- und nicht auch von Angebotsmieten durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende bei der Bestimmung der Angemessenheit der in seinem Zuständigkeitsbereich geltend gemachten Bedarfe für Unterkunft und  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Die Berücksichtigung lediglich von Bestands- und nicht auch von Angebotsmieten durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende bei der Bestimmung der Angemessenheit der in seinem Zuständigkeitsbereich geltend gemachten Bedarfe für Unterkunft und  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Die Berücksichtigung lediglich von Bestands- und nicht auch von Angebotsmieten durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende bei der Bestimmung der Angemessenheit der in seinem Zuständigkeitsbereich geltend gemachten Bedarfe für Unterkunft und  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Die Berücksichtigung lediglich von Bestands- und nicht auch von Angebotsmieten durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende bei der Bestimmung der Angemessenheit der in seinem Zuständigkeitsbereich geltend gemachten Bedarfe für Unterkunft und  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Die Berücksichtigung lediglich von Bestands- und nicht auch von Angebotsmieten durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende bei der Bestimmung der Angemessenheit der in seinem Zuständigkeitsbereich geltend gemachten Bedarfe für Unterkunft und  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Die Berücksichtigung lediglich von Bestands- und nicht auch von Angebotsmieten durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende bei der Bestimmung der Angemessenheit der in seinem Zuständigkeitsbereich geltend gemachten Bedarfe für Unterkunft und  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Die Berücksichtigung lediglich von Bestands- und nicht auch von Angebotsmieten durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende bei der Bestimmung der Angemessenheit der in seinem Zuständigkeitsbereich geltend gemachten Bedarfe für Unterkunft und  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Die Berücksichtigung lediglich von Bestands- und nicht auch von Angebotsmieten durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende bei der Bestimmung der Angemessenheit der in seinem Zuständigkeitsbereich geltend gemachten Bedarfe für Unterkunft und

Nach unten

Die Berücksichtigung lediglich von Bestands- und nicht auch von Angebotsmieten durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende bei der Bestimmung der Angemessenheit der in seinem Zuständigkeitsbereich geltend gemachten Bedarfe für Unterkunft und  Empty Die Berücksichtigung lediglich von Bestands- und nicht auch von Angebotsmieten durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende bei der Bestimmung der Angemessenheit der in seinem Zuständigkeitsbereich geltend gemachten Bedarfe für Unterkunft und

Beitrag von Willi Schartema Mi 28 Feb 2018 - 9:34

Heizung im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist nicht akzeptabel. Ein SGB II-Träger hat in diesem Rahmen ebenfalls auch die aktuellen Entwicklungen auf dem Mietwohnungsmarkt in seine Analysen mit einzubeziehen.
Sozialgericht Schleswig, Urteil vom 16. Februar 2017 (Az.: S 16 AS 408/14):

Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Den um Mietwohnungen nachfragenden Personen ist wenig damit geholfen, wenn Bestandsmieter günstige und damit angemessene Mieten zu zahlen haben, auf dem Wohnungsmarkt aber derartige Mieten aktuell nicht (mehr) angeboten werden.

3. Bei der Berechnung der fiktiven kalten Nebenkosten sind vom SGB II-Träger die angemessenen Wohnflächengrenzen zugrunde zu legen. Die Höhe dieser Aufwendungen wird nicht unmaßgeblich durch die Anzahl der Bewohner bestimmt.

3. Fehlt es an einem schlüssigen Konzept zur Bestimmung der Angemessenheit im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist auf die Beträge der Wohngeldtabelle nach § 12 WoGG, die um einen Zuschlag in einer Höhe von 10 v. H. zu erhöhen sind, zurückzugreifen.

Dazu auch Leitsatz RA Dirk Audörsch

Die Ermittlung der Mietobergrenze in Nordfriesland war nicht schlüssig, also ist die Miete gemäß der Wohngeldtabelle zzgl. 10% zu gewähren.

Quelle: https://westkuestenanwalt.com/page/3/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2319/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Die fehlende Datenrepräsentativität der von einem Jobcenter zur Bestimmung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II) erhobenen Daten und Fakten folgt bereits daraus, wenn von einem SGB II-Träger hier ganz
» Das vom SGB II-Träger in Sachen der Bestimmung der Angemessenheit des Quadratmeterpreises von Wohnungen entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II vertretene Konzept ist nicht anwendbar, wenn hieraus keine Daten auch für einen Wohnraum hervorgehen, auf den ei
» Die Bestimmung des Vergleichsraums zur Konkretisierung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft erfolgt nicht nur nach objektiven Kriterien. Dieses Vorgehen ist nicht an die Stadt- oder Landkreisgrenzen gebunden. Es kann hier nicht schematisch auf das
» keine Auskunftspflicht über Einkommens- und Vermögensverhältnisse des anderen Partners gegenüber dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Damit können Leistungen auch nicht wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden. Mit Beschluss vom 06.05.20
»  Die Bestimmung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II durch das Jobcenter über ein „schlüssiges Konzept“ ist unwirksam, wenn diese Konzeption nicht auch öffentlich bekannt gemacht wurde, denn es handelt sich

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten