Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Die Bestimmung des Vergleichsraums zur Konkretisierung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft erfolgt nicht nur nach objektiven Kriterien. Dieses Vorgehen ist nicht an die Stadt- oder Landkreisgrenzen gebunden. Es kann hier nicht schematisch auf das EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Die Bestimmung des Vergleichsraums zur Konkretisierung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft erfolgt nicht nur nach objektiven Kriterien. Dieses Vorgehen ist nicht an die Stadt- oder Landkreisgrenzen gebunden. Es kann hier nicht schematisch auf das EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Die Bestimmung des Vergleichsraums zur Konkretisierung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft erfolgt nicht nur nach objektiven Kriterien. Dieses Vorgehen ist nicht an die Stadt- oder Landkreisgrenzen gebunden. Es kann hier nicht schematisch auf das EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Die Bestimmung des Vergleichsraums zur Konkretisierung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft erfolgt nicht nur nach objektiven Kriterien. Dieses Vorgehen ist nicht an die Stadt- oder Landkreisgrenzen gebunden. Es kann hier nicht schematisch auf das EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Die Bestimmung des Vergleichsraums zur Konkretisierung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft erfolgt nicht nur nach objektiven Kriterien. Dieses Vorgehen ist nicht an die Stadt- oder Landkreisgrenzen gebunden. Es kann hier nicht schematisch auf das EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Die Bestimmung des Vergleichsraums zur Konkretisierung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft erfolgt nicht nur nach objektiven Kriterien. Dieses Vorgehen ist nicht an die Stadt- oder Landkreisgrenzen gebunden. Es kann hier nicht schematisch auf das EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Die Bestimmung des Vergleichsraums zur Konkretisierung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft erfolgt nicht nur nach objektiven Kriterien. Dieses Vorgehen ist nicht an die Stadt- oder Landkreisgrenzen gebunden. Es kann hier nicht schematisch auf das EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Die Bestimmung des Vergleichsraums zur Konkretisierung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft erfolgt nicht nur nach objektiven Kriterien. Dieses Vorgehen ist nicht an die Stadt- oder Landkreisgrenzen gebunden. Es kann hier nicht schematisch auf das EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Die Bestimmung des Vergleichsraums zur Konkretisierung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft erfolgt nicht nur nach objektiven Kriterien. Dieses Vorgehen ist nicht an die Stadt- oder Landkreisgrenzen gebunden. Es kann hier nicht schematisch auf das EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Die Bestimmung des Vergleichsraums zur Konkretisierung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft erfolgt nicht nur nach objektiven Kriterien. Dieses Vorgehen ist nicht an die Stadt- oder Landkreisgrenzen gebunden. Es kann hier nicht schematisch auf das EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Die Bestimmung des Vergleichsraums zur Konkretisierung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft erfolgt nicht nur nach objektiven Kriterien. Dieses Vorgehen ist nicht an die Stadt- oder Landkreisgrenzen gebunden. Es kann hier nicht schematisch auf das

Nach unten

Die Bestimmung des Vergleichsraums zur Konkretisierung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft erfolgt nicht nur nach objektiven Kriterien. Dieses Vorgehen ist nicht an die Stadt- oder Landkreisgrenzen gebunden. Es kann hier nicht schematisch auf das Empty Die Bestimmung des Vergleichsraums zur Konkretisierung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft erfolgt nicht nur nach objektiven Kriterien. Dieses Vorgehen ist nicht an die Stadt- oder Landkreisgrenzen gebunden. Es kann hier nicht schematisch auf das

Beitrag von Willi Schartema Di 18 Sep 2018 - 10:15

Gebiet des zuständigen kommunalen Trägers oder auf den kommunalverfassungsrechtlichen Gemeindebegriff abgestellt werden.
Sozialgericht Cottbus, Urteil vom 26. Juli 2018 (Az.: S 31 AS 62/17):

Leitsatz Dr. Manfred Hammel


2. Ausgeschlossen ist es nicht, dass auch in unmittelbarer Nähe liegende Gemeinden im Landkreis infrastrukturell und verkehrstechnisch in der Weise an die Stadt angebunden sind, so dass sich insgesamt ein homogener Lebens- und Wohnbereich ergibt.

3. Die Datenerhebung darf ausschließlich in dem genau eingegrenzten und muss über den gesamten Vergleichsraum erfolgen.

4. Es bedarf hier einer nachvollziehbaren Definition des Gegenstands der Beobachtung (welche Art von Wohnungen / ggf. Differenzierung nach dem Standard der Wohnungen, Brutto- oder Nettokaltmiete, Differenzierung nach der Wohnungsgröße). Es müssen konkrete Angaben über den Beobachtungszeitraum erfolgen. Die Art und Weise der Datenerhebung, die Erkenntnisquellen, müssen festgestellt werden Der Umfang der eingezogenen Daten hat repräsentativ zu sein. Es bedarf der Validität der Datenerhebung und der Einhaltung anerkannter mathematisch-statistischer Grundsätze der Datenauswertung. Letztlich sind Angaben über die gezogenen Schlüsse (Spannoberwert oder Kappungsgrenze) erforderlich.

Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2412/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Festlegung der Richtwerte“ der Stadt Baden-Baden zur Bestimmung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft gem. § 22 Abs. 1 SGB II entspricht nicht den Anforderungen des Bundessozialgerichts an ein schlüssiges Konzept.
» "Festlegung der Richtwerte" der Stadt Baden-Baden zur Bestimmung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft gem. § 22 Abs. 1 SGB II entspricht nicht den Anforderungen des Bundessozialgerichts an ein schlüssiges Konzept.
» Kosten der Unterkunft und Heizung; Anforderungen an ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Landkreis Anhalt-Bitterfeld; Bestimmung des Vergleichsraumes; Indexierung
» Die fehlende Datenrepräsentativität der von einem Jobcenter zur Bestimmung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II) erhobenen Daten und Fakten folgt bereits daraus, wenn von einem SGB II-Träger hier ganz
» Zur Qualifizierung des von einem Jobcenter zur Bestimmung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II vorgelegten „schlüssigen Konzepts“ als nicht berücksichtigungsfähig, wenn die diesem Papier zugrunde liegende

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten