Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Deutscher Bundestag Drucksache 18/1444 18. Wahlperiode 15.05.2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Fraktion DIE LINKE

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Beitrag von Willi Schartema Fr 23 Mai 2014 - 14:32

Kleine Anfrage
 
der Abgeordneten Katja Kipping, Sabine Zimmermann (Zwickau),
 
Matthias W. Birkwald, Azize Tank, Kathrin Vogler, Harald Weinberg
 
und der Fraktion DIE LINKE.
 
Hartz-IV-Verwaltungspraxis – Vorschläge zur sogenannten Rechtsvereinfachung
 
Seit Juni 2013 arbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe an Vorschlägen zu
 
einer Rechtsvereinfachung bei Hartz IV. Der Begriff der Rechtsvereinfachung
 
suggeriert, dass die Anwendung und Lesbarkeit der Regelungen des Zweiten
 
Buches Sozialgesetzbuch (SGBII) einfacher, übersichtlicher und verständlicher
 
werden. Inwieweit die zwischenzeitlich in einigen Zeitungen publik gewordenen Vorschläge von der Bundesregierung aufgegriffen werden, ist noch nicht
 
entschieden. Bislang weigert sich die Bundesregierung, zu einzelnen Vorschlägen inhaltlich Stellung zu beziehen. Die Bundesregierung gibt auch keine Auskünfte über den aktuellen Stand der Beratungen und evtl. vorgelegte eigene Vorschläge.
 
Gleichwohl wird die Bundesregierung keine Auskunft verweigern können zu
 
einigen ausgewählten Bereichen der bisherigen SGB-II-Verwaltungspraxis. Von
 
exemplarischem Interesse sind hier zunächst Fragen zum Mehrbedarfszuschlag
 
für alleinerziehende Mütter, zu automatisierten Datenabgleichen, zu Selbst
 
-
 
ständigen im Hartz-IV-Leistungsbezug sowie zu temporären Bedarfsgemeinschaften.
 
Wir fragen die Bundesregierung:
 
1. Wie ist der Verfahrensstand bei der Bund-Länder Arbeitsgruppe zur Rechtsvereinfachung im SG II?
 
2. Wie viele Treffen haben zu welchen Themenfeldern bislang stattgefunden?
 
3. Aus welchen Gründen ist die Expertise von Erwerbslosen und Gewerkschaften nicht in die Beratungen einbezogen worden?
 
4. Wie viele Treffen sind derzeit noch zu welchen Themenfeldern geplant?
 
5. Für welchen Termin ist die Vorlage eines Abschlussberichts vorgesehen?
 
6. Wann wird die Bundesregierung das Parlament über die Beratungen und das
 
Ergebnis der Bund-Länder Arbeitsgruppe „Rechtsvereinfachung“ informieren?
 
7. Wann wird die Bundesregierung inhaltlich Stellung beziehen zu den Vorschlägen der Bund-Länder Arbeitsgruppe?
8. Wann sollen mögliche Gesetzesänderungen bei Hartz IV in Kraft treten
 
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/014/1801444.pdf
 
 
 
Hartz IV: Linkspartei verlangt von der Bundesregierung Auskunft über geplante Gesetzesnovelle und wirft ihr Geheimniskrämerei vor
 
26.05.2014
Hinterzimmerpolitik
Hartz IV: Linkspartei verlangt von der Bundesregierung Auskunft über geplante Gesetzesnovelle und wirft ihr Geheimniskrämerei vor
 
 
 
Von Susan Bonath
 
Deutscher Bundestag Drucksache 18/1444 18. Wahlperiode 15.05.2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Fraktion DIE LINKE C:\Users\h\AppData\Local\Temp\msohtmlclip1\01\clip_image001
 
Fehlerhafte Hartz-IV-Bescheide führen zur völligen Überlastung der Sozialgerichte, hier die Posteingangsstelle der Berliner Dependance

Ein Paragraphendschungel voller Kann-Regelungen, regional unterschiedliche Verfahrensweisen, Maßregelungen nach Gutdünken und fehlerhafte Bescheide ohne Ende: Bei Hartz IV blickt selbst mancher Sachbearbeiter offenbar nicht mehr durch. Zugleich verschlingt der Verwaltungsapparat jedes Jahr mehr Steuergelder.

Nun dürfen Bezieher von Grundsicherung im kommenden Jahr mit einer weiteren Reform rechnen. Diese soll zu einer »Vereinfachung des passiven Leistungsrechts« führen (junge Welt berichtete). Reichlich Vorschläge einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe und der Bundesagentur für Arbeit (BA) stehen bereits auf dem Papier. Nicht wenige würden die ohnehin strengen Hartz-IV-Regeln drastisch verschärfen. Die Bundesregierung berät darüber lieber im Geheimen, wie ihr die Linksfraktion im Bundestag vorwirft. Mit einer Anfrage will sie jetzt Licht ins Dunkel bringen.
 
 
 
Kommentar: Willi Schartema


 
Wenn Leistungsberechtigte noch stärker in ihren Rechten eingeschränkt werden oder sie sogar ganz verweigert werden was ist dann wohl für die Zukunft für diese Bürger zu erwarten.
 
Da die Regierung ja Verschärfte Gesetze zum Nachteil der Hilfsbedürftigen Plant kann es einen nur noch Angst und Bange werden.


 
Um sein Recht zu bekommen muss dann nach den neuen Verschärfungen der Hilfsbedürftige Eilantrag beim SG einreichen würde dem nicht abgeholfen bis zum höchsten Gerichtsstand wäre der Hilfsbedürftige verhungert Obdachlos und nicht mehr Überlebensfähig zum Tode verurteilt.

Wer solche Gesetze verabschiedet braucht sich nicht zu wundern wenn diese Bürger aus Verzweiflung so handeln weil sie einfach die Kraft nicht mehr haben sich gegen das Unrechtssystem Hartz IV auf zu lehnen und ihr Recht einfordern müssen was jedem ohne Klage vor dem SG bewilligt werden muss jeder Zeit ohne Bedingungen.

§ 17 SGB I § 9 SGB II


 
BVerfG: Regelsatzklage 09.02.2010 Urteil zum Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 - - 1 BvL 3/09 - - 1 BvL 4/09 -


https://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t191-bverfg-regelsatzklage-09022010-urteil-zum-urteil-des-ersten-senats-vom-9-februar-2010-1-bvl-1-09-1-bvl-3-09-1-bvl-4-09#191
 
 
Widerstandsrecht Art 20 GG


 
1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht
 
 
 

WICHTIG
Bedroht sind wohl vor allem Alleinerziehende und kleine Selbständige.
 
 Erstere erhalten derzeit einen geringen Mehrbedarf, der sich an Anzahl und Alter der Kinder orientiert.
 
 
Meine Frage dazu was ist dann mit alleinerziehende Mütter Väter die nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB II Zumutbarkeit ein Pflegedürftiges Kind in Vollzeit Pflege versorgen müssen.
 
Das Widerspricht der Richtlinie der Zumutbarkeit § 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB II
 
Diesen sollen die Mütter oder Väter künftig nur noch dann bekommen, wenn sie nebenbei erwerbstätig sind.
 
Pflege eines Angehörigen § 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB II Seite 115 - 123 im link Harald Thome
 
Die Ausübung der Arbeit mit der Pflege einer oder eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.
 
Artikel 6 GG  Schutz der Familie
 
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutz_von_Ehe_und_Familie#Schutz_der_Familie
 
 
https://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t586-pflege-eines-angehorigen-10-abs-1-nr-4-sgb-ii-seite-115-123-im-link-harald-thome#586
 
http://www.harald-thome.de/media/files/sgb-ii-hinweise/FH-10---21.05.2012.pdf
 
Aufstockende Selbständige sollen dagegen vor die Wahl gestellt werden:
 
 Entweder geben sie die Arbeit auf und unterwerfen sich der Arbeitsvermittlung der Jobcenter.
 
Widerspricht dem Sparprinzip und dem § 1 SGB I § 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
 
ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
 
gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
 
die Familie zu schützen und zu fördern,
 
den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
http://dejure.org/gesetze/SGB_I/1.html
 
und § 1 SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende
 
(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.
 
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/1.html
 
 Oder ihnen wird nach zwei Jahren die Leistung ganz gestrichen.
 
Widerspricht dem § 9 SGB II Hilfsbedürftigkeit
 
Entfällt die Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses oder erst mit dem Zufluss des Arbeitsentgeltes?
 
 
https://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t800-entfallt-die-hilfebedurftigkeit-nach-dem-sgb-ii-mit-dem-beginn-des-arbeitsverhaltnisses-oder-erst-mit-dem-zufluss-des-arbeitsentgeltes#807
 
Damit fielen sie nicht nur unter das Existenzminimum, sondern müssten sich auch selbst krankenversichern.
 
Widerspricht der Systematik der Krankenversicherungspflicht und der Pflegeversicherungspflicht bei Unterdeckelung des Lebensstandard § 9 SGB II Hilfsbedürftigkeit
 
Angelegenheiten nach dem SGB II - Deckungslücke in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung für SGB II-Empfänger - Schulden
 
https://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t1017-angelegenheiten-nach-dem-sgb-ii-deckungslucke-in-der-privaten-kranken-und-pflegeversicherung-fur-sgb-ii-empfanger-schulden#1026


Ferner soll die Behörde künftig eigenmächtig deren Daten mit denen des Finanzamtes abgleichen.
 
Widerspricht dem Datenschutz:
 
Diverse Papiere zu Datenschutz und „Rechtsvereinfachung“
 
https://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t2209-diverse-papiere-zu-datenschutz-und-rechtsvereinfachung#2243
 
Betriebsausgaben dürften Selbständige nur noch bedingt von den Einnahmen absetzen.
 
 
 
Widerspricht Anrechnung: § 11 SGB II Zu berücksichtigendes Einkommen
 
   Die modifizierte Zuflusstheorie im SGB II– eine kritische Betrachtung
https://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t1430-die-modifizierte-zuflusstheorie-im-sgb-ii-eine-kritische-betrachtung#1449


Auch Alleinstehende sollten künftig genauer abwägen, ob sie mit einem Partner zusammenziehen.
 
Denn der könnte bald vom ersten Tag des Zusammenlebens an in »Sippenhaftung« genommen werden, müsste also komplett für die »neue Familie« aufkommen.
 
Widerspricht dem Sippenhaftung gibt es im SGB II nicht.
 
Sippenhaftung gibt es im SGB II nicht Streitig ist die Höhe der Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) 23.5.2013, B 4 AS 67/12 R


https://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t1827-sippenhaftung-gibt-es-im-sgb-ii-nicht-streitig-ist-die-hohe-der-kosten-der-unterkunft-und-heizung-kdu-2352013-b-4-as-67-12-r#1859
 
Eine bislang maximal ein Jahr lang tolerierte »Bedarfsgemeinschaft« auf Probe soll wegfallen.
 
WICHTIG:
 
Klärung ob Hausgemeinschaft Bedarfsgemeinschaft Wohngemeinschaft:
 
Bundessozialgericht stellt klar: Eine Bedarfsgemeinschaft unter Nichtehelichen besteht nur, wenn sie in einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft leben
 
BSG, 23.08.02012 - B 4 AS 34/12 R
 
https://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t914-bundessozialgericht-stellt-klar-eine-bedarfsgemeinschaft-unter-nichtehelichen-besteht-nur-wenn-sie-in-einer-haushalts-und-wirtschaftsgemeinschaft-leben#923
 
 Überhaupt würden Familienmitglieder für Vergehen ihrer Angehörigen stärker mit haften, etwa, wenn das Jobcenter einen überzahlten Betrag zurückfordert.


 Dafür bräuchte es dann nicht mal einen Bescheid.
 
»Bisher weigert sich die Bundesregierung, zu den Vorschlägen und dem Stand der Beratung Stellung zu beziehen«, wirft ihr die Linksfraktion in der Mitte Mai gestellten und Ende voriger Woche veröffentlichten Anfrage vor.
 
Fest stehe lediglich, so die Politiker, dass sie Expertisen von Verbänden und Gewerkschaften nicht in die Debatte um die Gesetzesnovelle einbezogen habe.
 
 Sie wollen über Treffen informiert werden, wissen, wann ein Abschlussbericht zu erwarten sei und die Novelle in Kraft treten soll.
 
Einzig im September 2013 legte die Arbeitsgruppe einen Zwischenbericht vor.
 
Im Februar wurde bekannt, dass eine Fachgruppe im Bundestag bereits 24 der 120 eingebrachten Änderungsvorschläge befürwortete.
 
WICHTIG:
 
Demnach stimmten sie etwa dafür, dass Aufwandspauschalen für Ehrenamtliche stärker auf die Leistung angerechnet werden und Erwerbslose aufgelaufene Stromschulden mit bis zu 30 Prozent vom Regelsatz abstottern sollen.
 
WICHTIG:
 
Steigende Preise für Energie bringen Betroffene zunehmend in Bedrängnis. Im Regelsatz sind lediglich 32,68 Euro für Strom und Instandhaltung der Wohnung vorgesehen.
 
Das widerspricht der Rn 140 aus dem Urteil vom 09.02.2010
 
Ist der Hartz IV Regelbedarf wegen der hohen Stromkosten zu niedrig?
 
Ja, meint der Sozialrechtexperte, Rechtsanwalt Ludwig Zimmermann, weil die Strompreissteigerung bei Abfassung des Regelbedarfs im Regelbedarfsermittlungsgesetz absehbar war und nicht berücksichtigt wurde.
 
Bei Erlass des Regelbedarfsermittlungsgesetzes war das Erneuerbare Energiengesetz bereits erlassen und die Strompreiststeigerungen absehbar. Der Gesetzgeber hat sich aber auf die Einkommens und Verbrauchstichprobe aus dem Jahr 2008 (EVS 2008) verlassen. Dies hätte er nicht machen dürfen, denn das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 09.02.2010 ausgeführt, dass der Gesetzgeber den Regelbedarf so gestalten muss, dass er auch gedeckt ist und absehbare Preissteigerungen berücksichtigen muss.
 
"Das dergestalt gefundene Ergebnis ist zudem fortwährend zu überprüfen und weiter zu entwickeln, weil der elementare Lebensbedarf eines Menschen grundsätzlich nur in dem Augenblick befriedigt werden kann, in dem er besteht (vgl. BVerfGK 5, 237 <241>). Der Gesetzgeber hat daher Vorkehrungen zu treffen, auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Preissteigerungen oder Erhöhungen von Verbrauchsteuern, zeitnah zu reagieren, um zu jeder Zeit die Erfüllung des aktuellen Bedarfs sicherzustellen, insbesondere wenn er wie in § 20 Abs. 2 SGB II einen Festbetrag vorsieht." so das  BVerfG 09.02.2010 - 1 Bvl 1/09 usw. in Rn 140
 
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
 
https://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t1492-ist-der-hartz-iv-regelbedarf-wegen-der-hohen-stromkosten-zu-niedrig#1517
 
http://www.jurablogs.com/2013/08/07/ist-hartz-iv-regelbedarf-hohen-stromkosten-niedrig
 
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/08/ist-der-hartz-iv-regelbedarf-wegen-der.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed:+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29
 
Kommentar: Willi Schartema Ende
 
 
WICHTIG hier:
Außerdem verlangt Die Linke Statistiken zu aufstockenden Selbständigen sowie Alleinerziehenden.
 
Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung vom März müssen immerhin knapp 40 Prozent der Einelternfamilien von Hartz IV leben. Weiterhin will die Linksfrak­tion wissen, wie viele Kinder von sanktionierten Leistungsbeziehern in Heimen untergebracht worden sind.
 
Etwa mit der Begründung, dass ihr Wohl aufgrund mangelnder Existenzgrundlage gefährdet sei.


 Zudem will sie über rechtliche Grundlagen zum geplanten Datenabgleich informiert werden.
 
WICHTIG hier:
 
Dass Selbständigen nach zwei Jahren jede Hilfe gestrichen werden soll, hält die Linkspartei für verfassungsrechtlich fragwürdig. Bisher schweigt die Bundesregierung zu alledem. Auch die Petition der früheren Jobcenterangestellten Inge Hannemann zur Abschaffung der Sanktionen liegt noch auf der »langen Bank«.
 
http://www.jungewelt.de/2014/05-26/018.php
 
 
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