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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Die modifizierte Zuflusstheorie im SGB II– eine kritische Betrachtung
_________________Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html
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Willi Schartema- Admin
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